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Kirchliches Musikalisches

„Ein bisschen Frieden“

Vor einigen Jahren habe ich – zusammen mit dem Kirchenmusiker Matthias Nagel (damals Beauftragter der Ev. Kirche von Westfalen für Popularmusik) – eine Tagung zum Thema „Kirche und Schlager“ veranstaltet, die dann auch in einer Buchveröffentlichung mit dem Titel „Ein bisschen Frieden… Schlager und Kirche im Gespräch dokumentiert wurde.

Immer mal wieder gab und gibt es Anfragen dazu. Am 14. November 2022 hat der Bayrische Rundfunk für seine Sendung „Theologik“ ein spannendes Interview mit mir geführt. Die Sendung ist als Podcast auch nach der Ausstrahlung verfügbar (etwa ab der 20. Minute komme ich dazu). Es ging, natürlich, um Nicole („Ein bisschen Frieden“) und den biblischen Schalom, es ging um Karat („Über sieben Brücken musst du gehn“) und Psalm 23, es ging um Tiefgang und Oberflächlichkeit, um Familienbilder und Gesellschaftsentwürfe. Ganz im Sinne dessen, was ich in der Einleitung zum Buch 2014 geschrieben habe:

Wie eine Blume am Winterbeginn / so wie ein Feuer im eisigen Wind,
wie eine Puppe, die keiner mehr mag, / fühl ich mich am manchem Tag.
Dann seh ich die Wolken, die über uns sind, / und höre die Schreie der Vögel im Wind.
Ich singe aus Angst vor dem Dunkel mein Lied / und hoffe, dass nichts geschieht.

So beginnt Nicoles legendärer Schlager aus dem Jahr 1982: Ein bisschen Frieden. Damals gewann sie als 17jährige im adretten Kleid mit ihrer weißen Gitarre das, was heute „ESC“ heißt und damals Grand Prix Eurovision de la Chanson, der Große Preis des europäischen Schlagers. 32 Jahre später, also nach einer Generation, fragen wir: Wie ist das mit dem „und“ zwischen Schlager und Kirche? Passt das dahin? Oder gerade nicht? Und warum?
Anders als Nicole hoffen wir aber nicht, „dass nichts geschieht“. Sondern wir hoffen, dass etwas geschieht. Und damit meinen wir nicht nur die Frage, ob Schlagersänger in einer Kirche auftreten dürfen. Das hat Nicole schon getan, die 2009 erstmals auf eine Kirchentournee ging. Und im vergangenen Jahr 2013 gab es in Minden und darüber hinaus etwas Unruhe, als Heino in der St. Marien-Kirche auftrat.
Aber uns geht es nicht um Kirchgebäude als besonders coole Location für weltliche Schlagermusiker. Sondern wir wollen tiefer ansetzen. Für die meisten Pfarrer und Pfarrerinnen, für die meisten hauptberuflichen Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker wird das etwas sein, was sie nicht regelmäßig tun. Denn sie gehören einem Milieu an, dass sich musikalisch oft durch den Satz charakterisieren lässt: „Ich höre alles außer Schlager“. Aber wenn der Schlager zu den populärsten Musikformen gehört, wie die Albumcharts im Januar 2014 zeigen, die von Helene Fischer („Farbenspiel“, Platz 1) angeführt werden, Andrea Berg folgt bald danach („Atlantis“, Platz 4) – und wenn das auch viele Gemeindeglieder so empfinden und also unsere Kirchengemeinden zu einem großen Anteil aus Schlagerhörern bestehen – warum sollten wir uns kategorisch davon distanzieren?
Eine Beschäftigung mit dem Schlager ist bisher in der Kirche zumeist unterblieben, wenn es doch geschah, dann meistens in abgrenzender Form. Wir wollen das ändern – und vielleicht gibt es als Ergebnis dieser Beschäftigung so etwas wie „ein bisschen Frieden“ zwischen Kirche und Schlager.
Aber was ist das eigentlich, ein Schlager? Ich gebe offen zu, mich damit erst im letzten Jahr wirklich intensiver beschäftigt zu haben. Denn auch ich gehöre dem Milieu an, das von sich behauptet: „Ich höre alles, außer Schlager“. Aber was höre ich denn nicht? Was ist ein Schlager? Wie fast immer, wenn man einfache Fragen stellt, sind die Antworten gar nicht so einfach. Es sind kluge Abhandlungen darüber verfasst worden, was denn wann als Schlager verstanden worden ist. Das variiert nämlich sehr, je nachdem, ob man sich im 19., im 20. oder im 21. Jahrhundert befindet, je nachdem ob man musikalisch, soziologisch, psychologisch, ökonomisch oder gar theologisch denkt. Möglicherweise war der erste Schlager „An der schönen blauen Donau“ 1867. Damals ist der Begriff „Schlager“ vor allem für solche Musikstücke verwendet worden, in denen den Zuhörern in sprachlichen Anspielungen eine gewisse frivol-erotische Doppeldeutigkeit schlagartig bewusst wurde.
In den 1920er Jahren differenzierte man zwischen „Gassenhauern“ und „Schlagern“ – manche haben damals den Gassenhauer als kulturell höherwertig verstanden, weil er aus dem Volk heraus entstand und diesem nicht übergestülpt werde. So schrieb ein entsprechender Kritiker 1924: „Die massenpsychologische Wirkung des Schlagers beruht auf dem Gesetz des geringsten Aufwandes musikalischer Energie. Wiederholung der gleichen akustischen Einwirkung wirkt energiesparend und ist lustbetont [und das ist dann natürlich negativ zu bewerten]; je primitiver musikalisch empfunden wird, desto sicherer die Wirkung.“
Wenn heutzutage Schlagermusik und Volksmusik oft in eins gesetzt werden, dann irritiert ein Blick in die 1940er Jahre, als innerhalb der nationalsozialistischen Ideologie der Schlager zum Inbegriff aller sogenannten volksfremden Musik wurde, deren Urheber selbstverständlich im Judentum lokalisiert wurden.
Seit den 1950er Jahren wird der Begriff „Schlager“ als eine „Kurzform leicht eingängiger Tanz- und Unterhaltungsmusik“ oder als Bezeichnung für „einfache liedartige Melodien, die leicht zu behalten sind“ bezeichnet. Vielleicht lassen sich diese Formulierungen als Arbeitsdefinition verwenden. Wobei der Begriff weiterhin schwer zu umgrenzen und damit an den Rändern durchaus unscharf bleibt. So konnte das „Fach“magazin „Prisma“ in einem Artikel über „Andreas Gabalier und die Rückkehr des Schlager“ im August 2013 titeln: „Rock’n’Roll in Lederhosen“. Ja, was denn nun: Schlager oder Rock’n’Roll? Oder hat vielleicht doch die Deutsche Bahn recht, als sie in ihrem Kundenmagazin im Dezember 2013 anlässlich eines Artikels über Helene Fischer titelte: „Schlager wird Pop“?
Eine grundlegende Kritik am Schlager kam von Theodor Adorno. Er sah den Schlager als Teil der Kulturindustrie und wies auf den zunehmenden Warencharakter der Kultur hin. Besonders bei der Musik beeinflusse die Industrie in ihrer Rolle als Vermittler zwischen Werk und Konsument das Subjekt stark. Musik mutiere zum Massenprodukt des Amüsements. Popular music war Adorno ein besonderer Dorn im Auge. Sie führe zu einer Regression des Hörens. Der Rezipient sei gar nicht mehr in der Lage, Werke zu beurteilen, denn, so schreibt Adorno, „die Bekanntheit des Schlagers setzt sich an Stelle des ihm zugesprochenen Wertes“. Der Hörer setze das Wiedererkennen eines Stückes an Stelle des Wertens. Er sei also gar nicht mehr fähig aus seiner von „standardisierten Musikwerken“ umzingelten Situation herauszubrechen und die Musik objektiv zu betrachten. Der Einfluss der Medien und der Industrie mache den Bürger unmündig. Adorno formulierte seine Kritik in einer Zeit eines musikalischen Umbruchs, nämlich des Einbruchs der internationalen Pop- und Rockmusik in die deutsche und damit deutschsprachige Musikszene.
Die Deutschsprachigkeit scheint ein ganz wichtiges Kriterium des Schlagers zu sein. Während 1962 noch fast alle Hits in Deutschland auf Deutsch gesungen wurden, waren es zum Ende dieses bewegten Jahrzehnts nur noch 5-10%. Und lange Jahre blieb das auch so, vielleicht kurz unterbrochen von der Neuen Deutschen Welle in den frühen 80ern. Mit einem Blick auf die heutigen Charts und auf die Beliebtheit mancher traditioneller Schlagersender kann man fragen: Sind wir wieder auf dem Weg in die 50er? Oder ist der Schlagerhype nur gehypt? Tatsächlich ist es ja so, dass auf den sogenannten Schlagersendern viel Englisches gespielt wird und manches, was eindeutig nicht aus dem Bereich des Schlagers kommt, der Generation Ü40 aber dennoch in ähnlicher Weise vertraut ist.
Was hat das Ganze nun mit der Kirche zu tun? Das hat in ähnlicher Weise schon 2002 die EKD-Kulturdenkschrift „Räume der Begegnung“ gefragt. Und sie hat damals als eines der Ziele der Begegnung von Kirche und Kultur das „Ernstnehmen des Trivialen“ propagiert. In ihrer Analyse des Trivial-Populären haben die Autoren der Denkschrift Adorno widersprochen: „Die kulturindustriellen Produktionsformen, die der Gewinnmaximierung dienen, mindern weder automatisch die Qualität eines Produkts noch bestimmen sie die Werte, die es vermittelt.“ Die Denkschrift vermeidet es klug, das Religiöse und das Triviale zu identifizieren – oder auf unserer Thema übertragen: den Schlager und die Kirche. Sie stehen zu einer Beziehung zueinander, aber sie sind nicht eins. Wieso sollte sich die evangelische Kirche mit etwas so Trivialem wie dem Schlager beschäftigen? Ich zitiere die EKD-Denkschrift auch deshalb, weil sie mein eigenes Interesse trifft: „Es liegt in der Technik, Komplexität in emotionale Eindeutigkeit zu übersetzen. Oder anders gesagt: Das Triviale ist einer von mehreren Wegen, der protestantischen Verkopfung zu ent-gehen.“ Von anderen lernen, heißt es also wieder einmal.
Oder haben wir das schon längst getan? Hat nicht mit dem sogenannten Neuen Geistlichen Lied der Schlager schon Einzug in die Kirche gehalten? „Danke für diesen guten Morgen“ (EG 334) hat nicht umsonst nicht nur in der Kirche, sondern auch auf Schlager-CDs seinen Platz gefunden, bis hin zu der Sammlung von Partykrachern eines Mickie Krause. Und als wir im Landeskirchenamt 2012 im „Jahr der Kirchenmusik“ alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach ihrem Lieblingslied im Gesangbuch gefragt haben, kam ein kirchlicher Schlager auf Platz 1: „Herr, deine Liebe ist wie Gras und Ufer“ (EG RWL 663). Ist das ein Grund zum Spotten oder heißt das nur, dass die Menschen im LKA gar nicht so abgehoben von der kirchlichen und gesellschaftlichen Wirklichkeit sind, wie manchmal vermutet wird?
Jedenfalls erscheint es notwendig, dass in der Kirche Berührungsängste und Vorurteile gegenüber dem Schlager abgebaut werden. Wenn wir populäre Musik wie Jazz, Rock und Pop als ernstzunehmenden Teil der Kirchenmusikszene ansehen, wie weit gilt das dann auch für den Schlager? Eines ist allerdings klar, bei allen Formen von klassischer und populärer Kirchenmusik: Wir müssen auf Qualität achten und in der Aus-, Fort- und Weiterbildung auch selbst dafür sorgen. Gegebenenfalls auch beim Schlager.
In seiner Autobiographie berichtet Marcel Reich-Ranicki von einem Erlebnis aus seiner Schulzeit, das diese Hochschätzung der Qualität auch außerhalb der Hochkultur anschaulich macht: „Als die Schüler, die ein Instrument beherrschten, etwas zum besten geben sollten und einer – und zwar ein Jude – im Unterschied zu den anderen, die mit klassischen Stücken aufwarteten, einen miserablen Schlager klimperte, befürchteten wir, [unser Lehrer] Steineck werde ihn streng zu-rechtweisen. Doch was vorgefallen war, hatte ihn nicht empört, sondern nur betrübt. Er sagte ganz leise: ‚Dies war schlechte Musik. Aber auch schlechte Musik kann man anständig spielen.‘“

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Kirchliches

Du bist der Mann!

Andacht im Landeskirchenamt der Evangelischen Kirche von Westfalen am 30. August 2022
(mit Dank für die Inspiration durch Prof. Dr. Thomas Naumann in Kommentar und Predigtmeditation)

Liebe Gemeinde,

manchmal sind biblische Texte gar nicht langweilig fromm, sondern voller Drama, Sex & Crime. Die Geschichte von König David und Batseba ist so eine. Der große König David sieht eines Tages zufällig vom Dach seines Hauses, wie sich die schöne Batseba ein paar Häuser nackt wäscht. Obwohl er weiß, dass sie die Frau seines Soldaten Uria ist, lässt er sie durch Boten in den Palast holen und schläft mit ihr. Sie wird schwanger. David setzt Uria direkt an der Front ein, der auch prompt stirbt. Höflicherweise wartet er die Trauerzeit von Batseba ab, dann holt er sie in den Palast, heiratet sie und bekommt einen Sohn von ihr. Clever gemacht. Aber er hat nicht mit Gott gerechnet. Der schickt seinen Propheten zu einem dramatischen Auftritt.

Wie die Geschichte weitergeht, steht in 2. Samuel 12. Der Predigttext vom vorgestrigen Sonntag:

1 Und der HERR sandte Nathan zu David. Als der zu ihm kam, sprach er zu ihm: Es waren zwei Männer in einer Stadt, der eine reich, der andere arm. 2 Der Reiche hatte sehr viele Schafe und Rinder; 3 aber der Arme hatte nichts als ein einziges kleines Schäflein, das er gekauft hatte. Und er nährte es, dass es groß wurde bei ihm zugleich mit seinen Kindern. Es aß von seinem Bissen und trank aus seinem Becher und schlief in seinem Schoß, und er hielt’s wie eine Tochter. 4 Als aber zu dem reichen Mann ein Gast kam, brachte er’s nicht über sich, von seinen Schafen und Rindern zu nehmen, um dem Gast etwas zuzurichten, der zu ihm gekommen war. Und er nahm das Schaf des armen Mannes und richtete es dem Mann zu, der zu ihm gekommen war. 5 Da geriet David in großen Zorn über den Mann und sprach zu Nathan: So wahr der HERR lebt: Der Mann ist ein Kind des Todes, der das getan hat! 6 Dazu soll er das Schaf vierfach bezahlen, weil er das getan und sein eigenes geschont hat. 7 Da sprach Nathan zu David: Du bist der Mann! So spricht der HERR, der Gott Israels: Ich habe dich zum König gesalbt über Israel und habe dich errettet aus der Hand Sauls 8 und habe dir deines Herrn Haus gegeben, dazu seine Frauen in deinen Schoß, und habe dir das Haus Israel und Juda gegeben; und ist das zu wenig, will ich noch dies und das dazutun. 9 Warum hast du denn das Wort des HERRN verachtet, dass du getan hast, was ihm missfiel? Uria, den Hetiter, hast du erschlagen mit dem Schwert, seine Frau hast du dir zur Frau genommen, ihn aber hast du umgebracht durch das Schwert der Ammoniter. 10 Nun, so soll von deinem Hause das Schwert nimmermehr lassen, weil du mich verachtet und die Frau Urias, des Hetiters, genommen hast, dass sie deine Frau sei. […] 13 Da sprach David zu Nathan: Ich habe gesündigt gegen den HERRN. Nathan sprach zu David: So hat auch der HERR deine Sünde weggenommen; du wirst nicht sterben. 14 Aber weil du die Feinde des HERRN durch diese Sache zum Lästern gebracht hast, wird der Sohn, der dir geboren ist, des Todes sterben. 15 Und Nathan ging heim.

Wenige Worte des von Gott gesandten Propheten Nathan reichen aus und der kluge Plan Davids fällt in sich zusammen. „Du bist der Mann“. Dein ganzes Gerede von Gerechtigkeit ist hohl, wenn Du immer nur die Ungerechtigkeit des anderen siehst und nicht Deine eigene Ungerechtigkeit. Das Batseba-Syndrom heißt das heutzutage in Führungskräfteseminaren, wenn es um das moralische Versagen von Führungskräften auf dem Höhepunkt ihrer Karriere geht. David leidet sichtbar an diesem Syndrom. Und er ist nicht der Einzige. Weder damals noch heute.

Wie sehr wünsche ich mir heute einen Nathan, der den Mächtigen in der Welt, in Staat, Gesellschaft und Kirche mutig sagt: Dein Beharren auf Frieden, auf Klimaschutz, auf sozialen Ausgleich ist dann falsch, wenn Du immer nur von anderen forderst, aber nichts selbst dafür tust. Setzen Sie hier ein, wen Sie mögen: ob es Putin ist oder sonst irgend jemand anders. Wie oft wünsche ich mir, dass Gott diesen Mächtigen dann nicht nur sagt, sondern auch zeigt, dass ihr Handeln falsch ist.

Aber dann muss ich mir sagen lassen: Du, Vicco von Bülow, bist der Mann. Was ist Dein Anteil am Unfrieden, an der Umweltzerstörung, an sozialer Ungerechtigkeit?
Wenn ich mit dem Zeigefinger auf jemanden anderen zeige, zeigen drei Finger auf mich zurück.

Wenn ich ehrlich zu mir selbst bin, stehe ich nicht auf Nathans Seite. Sondern ich stehe da neben David. Er möchte niemanden hinter seine Fassade blicken lassen . So bin ich manchmal auch. Und dann kann ich nur hoffen, dass ich die Kraft habe, die David hatte, als er erkennt, dass er der Mann aus Nathans Geschichte ist: „Ich habe gesündigt gegen den Herrn.“ Anzuerkennen, dass ich selbst derjenige bin, der den Mist gebaut hat, das ist nicht einfach. Aber die biblische Geschichte sagt es: Es ist die einzige Voraussetzung, um mit Gott voranzukommen. Nathan reagiert unmittelbar auf das Schuldbekenntnis Davids: „So hat auch der Herr deine Sünde weggenommen.“ Gegen die Sünde kann nur Gott etwas tun. Die reformatorische Überzeugung von der Rechtfertigung des Menschen durch die Gnade Gottes kann hier anknüpfen.

Aber in der Geschichte von David und Batseba und Nathan steckt viel mehr als nur die Bestätigung der Rechtfertigungslehre, die uns evangelischen Theologen so gut gefallen würde. Die Bibel ist immer reichhaltiger als alle noch so reichhaltige Theologie. Aber manchmal enthält sie auch etwas, das mich irritiert, auch wenn ich kluge Exegeten finde, die mir erklären, was damit gemeint sein könnte.

Ein Beispiel will ich Ihnen und Euch zumuten. Denn der Predigttext, den die Perikopenordnung vorgeschlagen und den die Lektorin vorhin vorgelesen hat, ist nicht der komplette Bibeltext. Am Ende der Anklage, die Nathan im Namen Gottes an David richtet, fehlen zwei Verse, die Verse 11 und 12. Die holen wir jetzt nach:

11 So spricht der HERR: Siehe, ich will Unheil über dich kommen lassen aus deinem eigenen Hause und will deine Frauen nehmen vor deinen Augen und will sie deinem Nächsten geben, dass er bei deinen Frauen schlafen soll an der lichten Sonne. 12 Denn du hast’s heimlich getan, ich aber will dies tun vor ganz Israel und im Licht der Sonne.

Davids Sünde hat Folgen. Nicht nur für ihn selbst. Sondern auch für das gemeinsame erste Kind mit Batseba: der Sohn muss sterben. Und auch für die anderen Frauen Davids (so ein König hatte natürlich mehrere) bedeutet der Fehltritt Schlimmes. Er hat im Geheimen Ehebruch begangen. Seine Nebenfrauen sollen im Licht der Sonne vergewaltigt werden. Vier Kapitel später passiert genau das: Davids Sohn Absalom versucht, seinen Vater zu stürzen – und ein grausames Mittel auf diesem Weg ist die öffentliche Vergewaltigung von Davids Nebenfrauen.

Intellektuell kann ich nachvollziehen, was hier passiert. Aber ich kann es nicht wirklich verstehen.

Statt um die Schuld eines einzelnen Mannes geht es jetzt um seine Bestrafung, indem es an seine Ehre geht. Im patriarchalischen System sind es die Frauen eines Mannes, die seine Ehre oder seine Schande repräsentieren. Auf ihrem Körper wird das Ganze ausgetragen.

Ich kann nachvollziehen: Schuldvergebung für David heißt nicht, dass die Folgen seiner Sünde in der Welt komplett zunichte gemacht werden. David erfährt Vergebung, aber der Fluch seiner bösen Taten bleibt in der Welt. Nur David als Person, er allein wird entbunden von den Folgen seines Tuns.

Das kann ich nachvollziehen, aber verstehen kann ich es nicht. Denn sein Kind und seine Frauen müssen unter den Folgen von Davids Tun leiden, sterben.

Wenn wir in der Kirche vom Anspruch der Bibel auf unser Leben überzeugt sind, wenn wir glauben, dass die Bibel uns persönlich etwas zu sagen hat, dann kann das nicht für alle Verse der Bibel gleichermaßen gelten. Diese beiden Verse sind eine Belastung für das Gottesbild, das mir die Bibel erzählt, „eine schwer erträgliche Zumutung biblischer Gottesrede“ (Thomas Naumann). Sie zeigen mir erneut, dass die Bibel nicht buchstäblich verstanden werden kann. Dass sie gedeutet werden muss. Ich bin noch lange nicht fertig mit der Deutung dieser Geschichte.

Davids kurzes Schuldbekenntnis ist mir zu knapp: „Ich habe gesündigt gegen den HERRN“. Ist das alles?

Offensichtlich ist das schon anderen so gegangen. Denn der Psalm 51,den wir vorhin gemeinsam gebetet haben, enthält ein ausführlicheres Schuldbekenntnis. Er ist überschrieben „Ein Psalm Davids, vorzusingen, als der Prophet Nathan zu ihm kam, nachdem er zu Batseba eingegangen war.“

Deshalb komme ich am Ende auf diesen Psalm zurück,. Dort wird das „Gott, sei mir Sünder gnädig“ ausführlicher ausgesprochen:

3 Gott, sei mir gnädig nach deiner Güte, und tilge meine Sünden nach deiner großen Barmherzigkeit. 4 Wasche mich rein von meiner Missetat, und reinige mich von meiner Sünde; 5 denn ich erkenne meine Missetat, und meine Sünde ist immer vor mir.

11 Verbirg dein Antlitz vor meinen Sünden, und tilge alle meine Missetat. 12 Schaffe in mir, Gott, ein reines Herz und gib mir einen neuen, beständigen Geist. 13 Verwirf mich nicht von deinem Angesicht, und nimm deinen heiligen Geist nicht von mir.

Amen.

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Kirchliches

Talente teilen

Predigt am 14.08.2022 (9. S. n. Tr.) in der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Gehlenbeck anlässlich des 125(+1)jährigen Jubiläums des Posaunenchors
(mit Dank an Lars Hillebold für die inspirierende Göttinger Predigtmeditation zum Text!)

Liebe Gemeinde,

na super. Seit Monaten freue ich mich darauf, hier in Gehlenbeck die Festpredigt zum 125jährigen Jubiläum des Posaunenchors zu halten. Coronabedingt hat das immer wieder verschoben werden müssen. Zuletzt im März, weil da kaum ein Posaunenchor da gewesen wäre, dessen Jubiläum man hätte feiern können. Im August passt’s endlich für alle. Die Sonne scheint, die Kirche ist voll. Und dann: nichts als Heulen und Zähneklappern. Na super.

Das hat man davon, wenn man sich an den Predigttext hält, der für diesen 14. August, den 9. Sonntag nach Trinitatis, vorgeschlagen ist. Der läuft nämlich auf das Heulen und Zähneklappern hinaus. Auf das Wehklagen und Zähneknirschen. Auf das laute Jammern und das angstvolle Zittern und Beben. Je nachdem, welche Übersetzung man so nimmt.

Ich lese Ihnen das Gleichnis von den anvertrauten Talenten nach der Neuen Genfer Übersetzung vor, der Predigttext steht im Matthäusevangelium, im 25. Kapitel (V. 14-30):

14 Es [Das Himmelreich] ist wie bei einem Mann, der vorhatte, in ein anderes Land zu reisen. Er rief seine Diener zu sich und vertraute ihnen sein Vermögen an.
15 Einem gab er fünf Talente, einem anderen zwei und wieder einem anderen eines – jedem seinen Fähigkeiten entsprechend. Dann reiste er ab.
16 Der Diener, der fünf Talente bekommen hatte, begann sofort, mit dem Geld zu arbeiten, und gewann fünf weitere dazu.
17 Ebenso gewann der, der zwei Talente bekommen hatte, zwei weitere dazu.
18 Der aber, der nur ein Talent bekommen hatte, grub ein Loch in die Erde und versteckte das Geld seines Herrn.
19 Nach langer Zeit kehrte der Herr zurück und forderte seine Diener auf, mit ihm abzurechnen.
20 Zuerst kam der, der fünf Talente erhalten hatte. Er brachte die anderen fünf Talente mit und sagte: ›Herr, fünf Talente hast du mir gegeben; diese fünf hier habe ich dazugewonnen.‹ –
21 ›Sehr gut‹, erwiderte der Herr, ›du bist ein tüchtiger und treuer Diener. Du bist mit dem wenigen treu umgegangen, darum will ich dir viel anvertrauen. Komm herein zum Freudenfest deines Herrn!‹
22 Dann kam der, der zwei Talente erhalten hatte. ›Herr‹, sagte er, ›zwei Talente hast du mir gegeben; hier sind die zwei, die ich dazugewonnen habe.‹ –
23 ›Sehr gut‹, erwiderte der Herr, ›du bist ein tüchtiger und treuer Diener. Du bist mit dem wenigen treu umgegangen, darum will ich dir viel anvertrauen. Komm herein zum Freudenfest deines Herrn!‹
24 Zuletzt kam auch der, der ein Talent bekommen hatte. ›Herr‹, sagte er, ›ich wusste, dass du ein harter Mann bist. Du erntest, wo du nicht gesät hast, und sammelst ein, wo du nicht ausgestreut hast.
25 Deshalb hatte ich Angst und vergrub dein Talent in der Erde. Hier hast du zurück, was dir gehört.‹
26 Da gab ihm sein Herr zur Antwort: ›Du böser und fauler Mensch! Du hast also gewusst, dass ich ernte, wo ich nicht gesät habe, und einsammle, wo ich nicht ausgestreut habe.
27 Da hättest du mein Geld doch wenigstens zur Bank bringen können; dann hätte ich es bei meiner Rückkehr mit Zinsen zurückbekommen.‹
28 ›Nehmt ihm das Talent weg und gebt es dem, der die zehn Talente hat!
29 Denn jedem, der hat, wird gegeben, und er wird im Überfluss haben; wer aber nicht hat, dem wird auch das genommen, was er hat.
30 Doch diesen unnützen Diener werft in die Finsternis hinaus, dorthin, wo es nichts gibt als lautes Jammern und angstvolles Zittern und Beben.‹

Tja. Da hab‘n wir’s: lautes Jammern und angstvolles Zittern und Beben. Der heutige Predigttext nimmt so gar keine Rücksicht darauf, dass wir hier ein Jubiläum feiern wollen.

Aber eigentlich weiß ich, und Sie wissen das auch: Die Bibel ist nicht für den Posaunenchor und sein Jubiläum da. Sondern der Posaunenchor ist für die Bibel da und für die Verkündigung des Gottes, der sich in dieser Bibel offenbart. Da könnte man sagen: Pech für den Prediger, Pech für die Festgemeinde.

Doch ich will mich damit nicht zufrieden geben. Deshalb zwei Versuche, sich dem heutigen Predigttext anders zu nähern. Der erste: Gibt’s da nicht noch mehr in Matthäus 25 als nur Heulen und Zähneklappern? Der zweite: Gibt’s da nicht noch mehr im Matthäus-Evangelium als nur diesen Text?

Der erste Versuch: Gott und die Menschen in Matthäus 25.
Ja, es stimmt, der Predigttext über die drei Diener, ihre Talente und ihren Herrn endet mit Heulen und Zähneklappern. Er besteht aber nicht nur daraus. Bei zwei von drei Dienern geht die Sache gut aus. Richtig gut.

Diese beiden Diener bekommen von ihrem Herrn vor dessen großer Reise einen Teil seines Vermögens zur Verwaltung. Und wenn man mal genauer nachrechnet, sind 1 Talent 6000 Denare. Und 1 Denar ist nach dem Gleichnis der Arbeiter im Weinberg (Mt 20) 1 Tageslohn. Der erste Diener bekommt also über 80 Jahresgehälter, der zweite Diener immerhin über 30 Jahresgehälter. Sie legen sie klug an und verdoppeln die Summe. Und als ihr Herr zurückkommt, können sie ihm über 220 Jahresgehälter übergeben.

Das sind Dimensionen, die sind so irreal hoch, dass man schnell merkt: Es geht hier eigentlich gar nicht ums Geld. Sorry, liebe anwesende Bankkaufleute. Es geht um die andere Bedeutung des Wortes „Talent“, das Martin Luther noch mit „Zentner“ übersetzt hat. Es heißt auch Begabung, Leistungsfähigkeit, Potenzial.

Es geht also darum, was wir mit unserem Potenzial machen, mit den Fähigkeiten, mit denen wir begabt worden sind. Die ersten beiden Diener haben den Mut, etwas zu riskieren. Sie setzen ihre Talente ein. Und weil das klappt, werden sie von ihrem Herrn belohnt. Allerdings nicht etwa mit einer gut dotierten Pension, damit sie sich zur Ruhe setzen können. Sondern mit einem noch größeren Auftrag. Ein jüdischer Spruch aus der damaligen Zeit lautet: „Der Lohn für die Gebotserfüllung ist (weitere) Gebotserfüllung“. Gottes Gabe kann also nie ruhender Besitz sein, sie muss leben und weiter wirken. Gerade wenn man viel Talent hat. Ob das nun das Talent zum Musizieren ist. Oder das Talent zum Zuhören. Das Talent zum Organisieren. Oder das Talent zum kritischen Nachfragen. Es geht darum, dass wir etwas mit den Begabungen machen, die uns Gott geschenkt hat. Einige Begabungen feiern wir heute besonders. Aber ich bin mir sicher, dass Gehlenbeck noch mehr Talente hat, die darauf warten, zum Einsatz zu kommen.

Und dann steht über diesem Einsatz die Verheißung, dass der Herr sagt: „du bist ein tüchtiger und treuer Diener“. Das Wort „treu“ in seiner griechischen Wurzel bedeutet eigentlich „gläubig“. Wer glaubt, setzt seine von Gott geschenkten Talente fruchtbar ein.

Eigentlich, liebe Gemeinde, wäre es schön, wenn der Predigttext jetzt enden würde. Aber nach den ersten beiden kommt der dritte Diener. Der geht anders vor. Er verschleudert das Geld nicht, riskiert nicht den Komplettverlust. Auf eine gewisse Art und Weise handelt er durchaus verantwortungsbewusst. Wenn auch zu passiv, zu defensiv. Und das wirft ihm der Herr vor: Du hättest dein Talent zur Bank bringen können, um zumindest den Minimalzins zu bekommen. Aber nein: Er steckt den Kopf und die Gaben in den Sand. Und dann wird ihm sein Talent genommen.

Und zwar nicht deshalb, weil er nichts hat, sondern weil er nichts getan hat. Der Herr schimpft ihn einen bösen und faulen Diener. Das Wort „faul“ heißt hier eigentlich „ängstlich“. Und tatsächlich hat dieser Diener Angst vor dem Herrn. Er sagt es selbst: „du bist ein harter Mann“. Und wie bei einer sich selbst erfüllenden Prophezeiung erweist sich der Herr dann als hart – dem Diener wird sein übriggebliebenes Talent genommen. Er wird in die Finsternis geworfen. Es bleiben Heulen und Zähneklappern.

Die eigentliche Ursache ist also das Bild, das der Diener von seinem Herrn hat. Welches Bild habe ich von Gott? Welches Bild haben Sie? Ich glaube, dass es die dunklen Seiten Gottes durchaus gibt. Gott ist nicht nur eia-popeia-lieb; Gott ist nicht harmlos. Aber trage ich als Gottesbild nur das Gottesklischee vom „harten Mann“ in mir? Dann könnte auch mich die sich selbst erfüllende Prophezeiung erwischen.

Mein erster Versuch, mit dem angstvollen Jammern und Zittern und Beben umzugehen, ist offenbar noch nicht genug. Deshalb nun der zweite.

Bei meinem zweiten Versuch, den Predigttext aus Matthäus 25 zu verstehen, hole ich mir Hilfe von zwei weiteren Texten aus dem Matthäusevangelium. Martin Luther hat ja einmal gesagt, dass die beste Bibel-Auslegung die Bibel selbst ist.

Fünf Talente und zwei Talente? Erinnern Sie diese Zahlen an was? Im 14. Kapitel des Matthäusevangeliums wird von fünf Broten und zwei Fischen erzählt, die die Jünger miteinander und mit der Volksmenge teilen. Und so vermehren sie sie, dass alle satt werden und am Ende noch ganz viel übrig bleibt.

Wie wäre es, wenn die Diener nicht einzeln für sich gewirtschaftet, sondern sich zusammengetan hätten? Wenn der erste und der zweite Diener dem dritten geholfen hätten? Und zwar so, dass alle satt werden und am Ende noch ganz viel übrig bleibt. Wenn der erste Diener seine fünf Brote, fünf Talente eingebracht hätte, der zweite Diener seine zwei Fische, Talente. Und wenn sie dann den dritten Diener aus seiner Ängstlichkeit herausgeholt hätten. Ihm ihre Vision eines freundlichen und großzügigen Gottes vermittelt hätten. Dann hätten sie zu dritt aus 8 Talenten 15 gemacht.

Die Talente mit den anderen teilen und sie so vermehren. Das wäre eine Vision von kirchlicher Gemeinschaft, die mir wesentlich besser gefällt, statt dass die einen immer mehr kriegen und die anderen immer weniger.

Wir können unsere Begabungen gemeinsam vermehren. Im Chor klingt jede Stimme besser als bloß alleine.

Und ein zweiter Text. Ich will vom Ende her denken. Von Matthäi am letzten. In Matthäus 28 sagt der auferstandene Herr Jesus seinen Jüngern zu, bei ihnen zu sein alle Tage bis ans Ende der Welt.

Das ist mein Taufspruch. Aber nicht nur mein Taufspruch, sondern auch mein Gottesbild: Ein Gott, der bei mir ist. Das stärkt mich. Das motiviert mich dazu, meine Talente einzusetzen. In meiner Welt und in meiner Kirche. Denn ich weiß: Beide haben es nötig. Die Welt und die Kirche.

Und ich weiß: Ich habe es nötig. Meine ängstlichen Gottesklischees abzubauen. Meinen Kopf und meine Talente aus dem Sand zu ziehen. Zu sehen, wieviele Schwestern und Brüder sich mit mir in dieser Kirche engagieren, wieviele wunderbare Begabungen wir gemeinsam haben. Und wie wir miteinander unsere Talente vermehren können.

Und so schließe ich mit dem Lied, das wir vor der Predigt gesungen haben (Ulrich Kaiser, EG RWL 668). Die letzte Strophe lautet:

„Wir wolln gehen an alle Enden, wir wolln gehen mit Jesus Christ, geben auch mit offnen Händen, was uns selbst gegeben ist.“

Amen.

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Kirchliches

Abendmahl_digital

Ein Beitrag zu kirche_digital für die Landessynode 2022 der Evangelischen Kirche von Westfalen. Grundlage für den gleichnamigen Podcast im Gespräch mit Pfarrer Moritz Gräper.

1. Lockdown Ostern 2020
Im Frühjahr 2020 überraschte die Corona-Pandemie die Gesellschaft und auch die Kirchen. Kurz vor Ostern wurde ein deutschlandweiter Lockdown ausgesprochen, in einigen Bundesländern wurden Gottesdienste explizit verboten, in anderen Bundesländern – zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen – verzichteten die Kirchen auf Bitten des Staates darauf, Präsenzgottesdienste durchzuführen. Das digitale Streamen von Gottesdiensten blieb aber möglich. Manche Gemeinden waren gut darauf
vorbereitet, andere gingen die Aufgabe spontan mit viel Engagement an. Schnell kam die Frage auf: Was ist mit dem Abendmahl? Am Gründonnerstag? Am Ostersonntag? Geht das auch digital? In einigen Landeskirchen wurde explizit von der online-Feier des Abendmahls abgeraten, andere ermunterten explizit dazu. In Westfalen gab es keine kirchenleitende Vorgabe. Ich selbst habe damals gedacht, dass ein zweiwöchiges Abendmahlsfassten zumutbar wäre. Schließlich ist nach evangelischem Verständnis ein Wortgottesdienst genauso viel wert wie ein Abendmahlsgottesdienst. Und vielleicht wäre nach einer Fastenzeit das Abendmahl den Christinnen und Christen um so wertvoller geworden.
Nun dauert die Fastenzeit nicht nur zwei Wochen, sondern zwei Jahre. Es geht nicht mehr um die Frage, was in der Notsituation erlaubt, möglich oder sinnvoll ist beziehungsweise was nicht erlaubt, nicht möglich oder nicht sinnvoll ist, sondern um die grundsätzliche Frage: Wenn digitale Gottesdienste mehr und mehr zum regulären Gottesdienstangebot gehören, gilt das dann auch für das digitale Abendmahl?


2. Kein neues Thema
Im Frühjahr 2020 gab es schnell eine intensive Debatte, ob so ein digitales Abendmahl überhaupt möglich sei. Interessanterweise wurde die Auseinandersetzung oft so geführt, als seien die theologischen Fragen völlig neu.
Dabei gab es schon vorher Überlegungen, auf die man hätte zurückgreifen können. Der alte Streit zwischen den griechischen Philosophen Platon und Aristoteles, in welchem Verhältnis Bilder und Wirklichkeit zueinander stehen. Die Auseinandersetzung der Reformatoren Luther und Zwingli darüber, wie denn nun die Präsenz von Leib und Blut Christi in den Elementen Brot und Wein beim Abendmahl zu denken sei. Aber auch jüngere Überlegungen zu der Frage, was die Digitalisierung mit der Gesellschaft macht. Auch in der Kirche gab es Menschen, die dazu vorgedacht hatten. Aber die Debatten darüber blieben zumeist im Raum weniger digitaler Insider. Das ist nun anders: Die Frage berührt weite Kreise der Kirche. Und es gibt noch keinen Konsens, wie die Antwort darauf lautet.
Manche haben „die Kirche“ in der Pandemie kritisiert, dass sie geschwiegen habe. Ich glaube, dass das auch für die wissenschaftliche Theologie gilt. Und angesichts einer Jahrhundertkrise dürfen auch Theologie und Kirche erst einmal ratlos sein.
Aber wir sollten uns nun gemeinsam beraten. Ich freue mich über alle, die an so etwas wie einem gelingenden Praxis-Theorie-Diskurs beteiligt sind. Und nicht an erfahrungsfreier deduktiver Theologie oder an theorieblinden Praxisexperimenten.


3. Wichtige Fragen
Nach meiner Beobachtung gibt es eine Reihe von wichtigen Fragen, die geklärt werden müssen. Und interessanterweise hat die erste Frage beim digitalen Abendmahl mit dem Abendmahl an sich zu tun.

3.1. Abendmahl und Gemeinschaft
Was ist eigentlich das Abendmahl? Schon vom Neuen Testament her gab es unterschiedliche mögliche Schwerpunktsetzungen. Im 20. Jahrhundert hat sich besonders der Gemeinschaftsaspekt im Abendmahl ins Zentrum gestellt. Und auch beim digitalen Abendmahl wurde zunächst vor allem über die Frage diskutiert, ob es online überhaupt eine Gemeinschaft geben
könne. Einige sagten, dass sie digital Gemeinschaft erfahren hätten und dass es deshalb selbstverständlich auch ein Online-Abendmahl gebe. Andere erwiderten: Für die Feier der Gemeinschaft, oder: für die Feier in der Gemeinschaft reiche auch das Agapemahl. Das Abendmahl brauche mehr als nur Gemeinschaft, nämlich die Präsenz Christi in den Elementen, also in der Materie.

3.2. Abendmahl und Präsenz
Es gibt verschiedene Formen eines medial übertragenen Abendmahls (Übertragungsabendmahl, z.B. im Fernsehgottesdienst – Hybrid-Abendmahl in Kirche und am Bildschirm – Konferenz-Abendmahl z.B. im Zoom-Gottesdienst u.a.). Vorausgesetzt wird bei allen Formen, dass beim digitalen Abendmahl tatsächlich Brot und Wein oder Traubensaft gegessen und getrunken werden. (Es geht hier also nicht um reine Avatar-„Abendmahle“ z.B. in Second Life. Dort fehlt jegliche Materialität der Elemente.)
Dann gibt es vor allem zwei Fragen, die geklärt werden müssen:
-Ist eine raumzeitliche (Ko-)Präsenz der versammelten Gemeinde nötig?
– Ist eine raumzeitliche (Ko-)Präsenz zu den Elementen und zu ihrer Einsetzung nötig?

Es gibt Theolog:innen, die beide Fragen bejahen. Für sie ist ein digitales Abendmahl nicht möglich, allenfalls in einer „Schwundstufe“ als Agapemahl.
Ich gehöre zu denen, die ein digitales Abendmahl für möglich halten. Und zwar nicht nur, weil es praktiziert wurde, sondern auch, weil es theologisch denkbar ist. Darüber muss aber gestritten werden. Und wer die Geschichte der evangelischen Theologie und Kirche anschaut, merkt, dass der Streit über das digitale Abendmahl gut evangelisch ist: Vielleicht ist über kein
Thema so viel theologisch gestritten worden wie über das Abendmahl – von der Trennung zwischen Luther und Zwingli 1529 in Marburg bis zur Debatte über das Abendmahl für Kinder und mit Traubensaft in der EKvW zuletzt 2015 bis 2019.

3.2.1. Ist eine raumzeitliche (Ko-)Präsenz der versammelten Gemeinde nötig?
Schon die Liturgie der traditionellen Abendmahlsfeier zeigt auf, dass das Abendmahl theologisch Zeit und Raum überschreitet: „Darum preisen wir dich mit allen Engeln und Heiligen und singen vereint mit ihnen das Lob deiner Herrlichkeit.”
Wer online-Gottesdienste mitgefeiert hat, wird zweierlei erfahren haben: Es gibt Gemeinschaft der versammelten Gemeinde in dieser digitalen Form. Und: Es ist eine defizitäre Gemeinschaft. Das gilt auch für das digitale Abendmahl: Es fehlt etwas.
Aber es ist zu Recht darauf hingewiesen worden (u.a. von Matthias Kreplin), dass auch das traditionelle Präsenz-Abendmahl defizitär war und ist: Angefangen davon, dass es nicht mehr wie in biblischen Zeiten ein Sättigungsmahl am Abend ist, bis hin dazu, dass die verbreitete Form des Wandelabendmahls auch nur eine reduzierte Gleichzeitigkeit ist. Und umgekehrt ist trotz aller reduzierten Nähe in der digitalen Variante in vielen online-Varianten eine stärkere Interaktion möglich, sind Kameras
so nah an Gesichtern, dass Nähe empfunden wird. Und rezeptionsästhetisch ist diese Empfindung von Nähe durchaus auch
theologisch bedeutsam.

3.2.2. Ist eine raumzeitliche (Ko-)Präsenz zu den Elementen und zu ihrer Einsetzung nötig?
Die Einsetzung von Brot und Wein als Leib und Blut ist beim online-Abendmahl medial vermittelt. Und ebenso gilt doch: „Entscheidend für eine stiftungsgemäße Abendmahlsfeier ist nach evangelischem Verständnis, dass das (biblisch) bezeugte Wort der Zusage Christi erklingt und von allen, die es kommunizieren, gehört bzw. ‚verstanden‘ werden kann“ (Jochen Arnold). Das ist im digitalen Abendmahl möglich.
Sicher bleibt im derzeitigen Verständnis von digitalen Abendmahlsformen manche Frage nach der genauen Präsenz Christi in den Elementen offen. Aber das, was die Leuenberger Konkordie zur Überwindung der Gegensätze zwischen reformiertem und lutherischem Abendmahlsverständnis gesagt hat, gilt auch für die Frage nach der Präsenz Christi im digitalen Abendmahl. In Artikel 19 der Leuenberger Konkordie heißt es: „Die Gemeinschaft mit Jesus Christus in seinem Leib und Blut können wir nicht vom Akt des Essens und Trinkens trennen. Ein Interesse an der Art der Gegenwart Christi im Abendmahl, das von dieser
Handlung absieht, läuft Gefahr, den Sinn des Abendmahls zu verdunkeln.“
Von diesem Akt des Essens und Trinkens her gedacht: Nach lutherischem Verständnis werden Brot/Wein (Traubensaft) erst im Akt des Glaubens (des Empfängers!) zu Fleisch/Blut. Das ist ein enormer Schritt. Kann der Glaube nicht auch den Schritt gehen und über die digitale Distanz hinweg Christus als präsent empfangen? So groß scheint dieser zweite Schritt im Vergleich zum ersten gar nicht mehr zu sein.

4. Noch wichtigere Fragen
Seit dem Beginn der Pandemie scheint das Abendmahl generell an Bedeutung verloren zu haben. In den Zeiten ohne Präsenzgottesdienste und in denen mit einschränkenden Regeln (Maske, Abstand, Testung) gab es in der EKvW viele Fragen nach dem Singen und wie es trotzdem möglich sein könnte. Es gab ebenfalls viele Fragen nach dem Segen mit Handauflegen und wie er trotzdem möglich sein könnte, aber nur wenige Fragen nach dem Abendmahl und wie es trotzdem möglich sein könnte. Beobachter haben eine „eucharistische Appetitlosigkeit“ diagnostiziert. Die zentrale Frage scheint mir derzeit nicht zu sein, ob ein digitales Abendmahl sinnvoll oder gar erlaubt sein kann, sondern wie die Christ:innen in unseren Gemeinden überhaupt wieder entdecken, dass Abendmahl sinnvoll sein kann und gut tut, dass sie wieder Appetit auf das Abendmahl
bekommen und dadurch entdecken, was an Gemeinschaft, was an Segen, was an Heil im Abendmahl liegen kann.
Wenn das digitale Abendmahl dazu beiträgt, dann halte ich es nicht nur für erlaubt, sondern für erwünscht. Nicht als einzige, aber als eine Form des Abendmahls. Was mir aber wichtig ist: Dass wir wissen, was wir tun. Und dass wir das, was wir tun, würdig tun. Was würdige Formen des digitalen Abendmahls sind, das lohnt sich m.E. zu erproben.

Weiteres zum Thema:

  • Digital – parochial – global?! Ekklesiologische Perspektiven im Digitalen Workshopreihe der Forschungsstätte der Evangelischen Studiengemeinschaft (FEST) in Kooperation mit der Evangelischen Akademie im Rheinland und der Evangelischen
    Akademie der Pfalz: Workshop II – Abendmahl, 29. Januar 2021, epd-Dokumentation Nr. 11/2021.
  • Christoph Markschies, Gottesdienst und Medialität (Vortrag bei der Liturgischen Konferenz, Hildesheim, 6. September 2021), in: epd-Dokumentation Nr. 38/2021
  • Christoph Schrodt, Abendmahl: digital. Alte und neue Fragen – nicht nur in Zeiten der Pandemie, in: Zeitschrift für Theologie und Kirche 118 (2022), 495-515
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Kirchliches

#kirche_digital

Ein neuer Podcast zu Kirche_digital: Was soll, kann und muss Kirche in sozialen Medien tun? Was bringt die Netzwerkidee für unser Verständnis von Kirche? Kann es Abendmahl auch per Videocall geben? Wie genau ist es mit der Präsenz und Gemeinschaft im digitalen Raum? Und was können wir empirisch schon über digitale Kirche wissen? Wie ist das Ganze theologisch zu verstehen? Diesen und anderen Fragen nähern wir uns im Auftrag der Landessynode der Evangelischen Kirche von Westfalen dem Thema angemessen in einem Podcast. Dazu gibt es ein Papier, das wichtige inhaltliche Eckpunkte festhält.

Wir wollen mit unseren Gedanken einen Beitrag dazu leisten, Digitalität und Kirche konstruktiv zusammen zu denken und theologisch zu reflektieren. So wie Kirche mehr ist, als sonntags um 10:00 Uhr, wenn die Glocken läuten, ist Digitalität eben auch mehr als nur Internet, Apps und technischer Schnickschnack. Wir sind inmitten von digitalem Leben und Wandel und unsere Aufgabe ist somit nicht, uns für oder gegen „das Digitale“ zu entscheiden, sondern die zugrundeliegenden Dynamiken des digitalen Wandels zu verstehen und zu lernen, diese Dynamiken für uns zu gestalten und zu nutzen.

Dieser Podcast wurde im Auftrag der Evangelischen Kirche von Westfalen vorbereitet und aufgenommen von Jan-Dirk Döhling, Moritz Gräper, Andreas Hahn, Christine Jürgens, Bjarne Thorwesten und mir.

Musik: Hans-Werner Scharnowski
Titel und Abspann: Dennis Mohme
Artwork | Fotos | Produktion: Lukas Pietzner

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Kirchliches Wissenschaftliches

Nach Gott fragen angesichts der Pandemie

Die Corona-Pandemie hat erhebliche Auswirkungen auch auf die Kirchen und ihre theologischen Äußerungen. Mancher Vorwurf über „das Schweigen der Bischöfe“ meint die ganze Kirche und vermisst öffentliche Deutungen durch Kirche und Theologie.

Der von Annette Kurschus, Traugott Jähnichen und mir herausgegebene Band „Nach Gott fragen angesichts der Pandemie. Von Gott reden – mit Gott reden“ (Luther-Verlag Bielefeld 2022, 164 Seiten, Paperback, 14,95€, ISBN 978-3-7858-0808-5) dokumentiert theologische Äußerungen aus der Evangelischen Kirche von Westfalen in den Jahren 2020-2022, die deutlich machen: Krisenerfahrungen theologisch zu deuten heißt nicht, Antworten auf alle Fragen zu wissen, sondern die Frage nach Gott als eine eigene Perspektive in die Öffentlichkeit einzubringen. Von Gott reden heißt vor allem: nach Gott fragen und mit Gott reden.

Ulrich Körtner schreibt in seiner Rezension im Magazin zeitzeichen: „Warum also weiter von Gott reden? Wie von Gott und wie zu ihm reden?Mit diesen Fragen setzen sich die Beiträge des vorliegenden Bandes redlich auseinander […]. Sein Ziel ist es, das Gespräch in den Gemeinden und Kirchenkreisen anzustoßen“.

Harald Schroeter-Wittke hat den Band auf evangelisch.de rezensiert. Er schließt mit dem Lob: „So darf dieses Buch mit Fug und Recht ein theologisches Kompendium angesichts der jüngsten Corona-Erfahrungen genannt werden, das hoffentlich viele Menschen erreicht und sie ebenso zu begeistern vermag wie mich.“ 

Inhalt:

Annette Kurschus – Vorwort. Gott in der Pandemie
Traugott Jähnichen / Vicco von Bülow – Nach Gott fragen und mit Gott reden. Theologische Herausforderungen im Kontext der Corona-Pandemie
Annette Kurschus – Die ernsthafte Frage nach Gott
Annette Kurschus – Die schöpferische Kraft des Geistes. Theologische Zeitansage
Ständiger Theologischer Ausschuss der Evangelischen Kirche von Westfalen – Die Frage nach Gott in der Pandemie. Krisenerfahrungen theologisch deuten
Thorsten Moos – Die Frage nach Gott und die theologische Fatigue in Zeiten der Pandemie
Ralf Stolina – Beten
Carsten Haeske – Das gottesdienstliche Gebet – und wie Corona es verändert hat
Martin Treichel – Ein Gott, der Hilfe braucht. Weihnachtspredigt in schlimmen Zeiten

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Kirchliches

In jeder Hinsicht Wohlergehen und Gesundheit

Ich wünsche dir in jeder Hinsicht Wohlergehen und Gesundheit, so wie es deiner Seele wohl ergeht. (3. Johannes 2)

Monatsspruch Mai 2022

„Lieber Opi, wie geht es Dir? Mir geht es gut.“ Der Klassiker auf den Urlaubspostkarten früherer Jahre. Noch vor den Ferienerlebnissen an der Nordsee oder im Schwarzwald ging es ums Wohlergehen des daheimgebliebenen Großvaters (oder der Großmutter).

Der 3. Brief des Johannes an seinen Freund Gaius ist kaum länger als eine Postkarte – und auch er beginnt so.

Auch wenn Urlaubspostkarten etwas aus der Mode gekommen sind und zumindest meine Kinder ihre Großeltern live per WhatsApp informieren – den Wunsch des Johannes finde ich immer noch richtig klasse: Da meint es mal jemand richtig gut mit mir. In jeder Hinsicht soll es mir wohl ergehen. Weil das auch heute offensichtlich einen Nerv trifft, findet sich dieser 2000 Jahre alte Wunsch heutzutage auf allerlei bunten Genesungs-, Geburtstags- oder sonstigen Glückwunschkarten.

Denn wer wünscht sich das nicht? „In jeder Hinsicht Wohlergehen“. Wobei Johannes voraussetzt, dass es Gaius seelisch schon gut geht. Dazu soll auch die körperliche Gesundheit kommen. Aber was auch immer zuerst kommt, der Körper oder die Seele, eins ist klar: Beide können nicht ohne einander.

Tue deinem Körper etwas Gutes, damit deine Seele Lust hat, darin zu wohnen.“ Teresa von Avila wird das zugeschrieben. Seelisches Wohlergehen gibt es nicht, ohne dass es dem Körper wohl ergeht. Und ich habe eine Mitverantwortung dafür.

Wie gehe ich mit meinem Körper um?
Halte ich mich fit? Ein Spaziergang an der frischen Luft dient nicht nur dem körperlichen Wohlbefinden, er tut rundum gut.
Esse ich maßvoll, ausgewogen und gesund? Gönne ich meinem Körper ausreichend Schlaf? Tanke ich auf, indem ich meine Lieblingsmusik höre oder selber mache?

Erlaube ich mir, einfach mal so loszulachen? Kinder lachen im Schnitt etwa 400-mal täglich, Erwachsene nur noch 15-mal. Wenn ihr nicht werdet wie die Kinder…“ (Matthäus 18,3).

Das erinnert mich daran, wie wichtig es ist, mir die Lebensfreude zu erhalten – gerade dann, wenn mich die Sorge für andere belastet. Für meine Familie, für meinen Freundeskreis, vielleicht auch für meine Firma oder meine Kirche. Aber nicht nur für meinen nächsten Umkreis, sondern auch für die, die mir etwas ferner stehen.

Das war auch schon im 3. Johannesbrief so. Direkt nachdem Johannes seinem Freund Gaius Wohlergehen wünscht, lobt er ihn für sein Verhalten: Mein Lieber, du handelst treu in dem, was du an den Brüdern tust, zumal an den fremden“.
Was tue ich für meine fremden Geschwister in dieser Welt?
Für die Flüchtlinge, die immer noch im Mittelmeer umkommen. „Man lässt keine Menschen ertrinken. Punkt.“
Für die Christinnen und Christen, die wegen ihres Glaubens benachteiligt und verfolgt werden.
Für die Menschen, denen der menschengemachte Klimawandel die natürlichen Lebensgrundlagen zerstört.
Mein Wohlergehen hängt mit ihrem Wohlergehen zusammen. Ich will mich so verhalten, dass mein Wunsch nach ihrem Wohlergehen nicht nur ein Spruch auf einer bunten Karte bleibt.

Für „Ein Weggeleit 2022“ der Männerarbeit der Evangelischen Kirche von Westfalen

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Kirchliches Wissenschaftliches

Volkskirche ja – aber wie?

Das Konzept der „Volkskirche“ steht zunehmend in der Diskussion. Insbesondere vor dem Hintergrund abnehmender Kirchenmitgliedschaft stellen sich Fragen nach seinen Ursprungsideen und der gesellschaftlichen Rolle einer solchen Volkskirche, deren diakonisches Handeln und religiöse Dienstleistungsangebote gleichwohl in der Öffentlichkeit weiterhin hoch im Kurs stehen.

Am 31. März und 1. April 2022 lud die Kommission für kirchliche Zeitgeschichte der Evangelischen Kirche von Westfalen dazu ein, gesellschaftlich relevante Dimensionen des komplexen Untersuchungsgegenstands „Volkskirche“ in einem historischen Zugriff auszuloten.

Zu Beginn konnte ich die Teilnehmer:innen (wenn auch coronabedingt nur aus der Quarantäne und vertreten durch Archivleiterin Ingrun Osterfinke) begrüßen:

Im Namen der Evangelischen Kirche von Westfalen und als Vorsitzender der landeskirchlichen Kommission für Kirchliche Zeitgeschichte begrüße ich Sie sehr herzlich zu unserer Tagung über das „Modell Volkskirche“.

Die Tagung, so heißt es im Einladungsflyer, „will in einem historischen Zugriff gesellschaftlich relevante Dimension des komplexen Untersuchungsgegenstands ‚Volkskirche‘ ausloten“. Das wollen wir auf verschiedenen Wegen gemeinsam tun.

  • Wir wollen uns dem Begriff „Volkskirche“ nähern. Im Flyer haben Sie die Trias des Praktischen Theologen Kristian Fechtner gelesen, der Volkskirche als „Strukturbegriff“, als „Praxisbegriff“ und als „Konzeptbegriff“ versteht.[1] Wie erweist sich diese Differenzierung als tauglich zum Verstehen gegenwärtiger und historischer Phänomene?
  • Vom kanadischen Wissenschaftstheoretiker und Sprachphilosophen Ian Hacking stammt die Erkenntnis: „Begriffe haben Erinnerungen an Ereignisse, die wir vergessen haben.“[2] Welche Ereignisse sind im Begriff Volkskirche angelegt? Welche Zeitphasen, welche Personen, welche Gremien sind unseres Erinnerns wert?
  • Kirchengeschichte ist immer dann besonders ertragreich, wenn sie ereignis- und theologiegeschichtliche Ansätze miteinander verbindet. Deshalb sollen theologische Konzeptionen – und ihre Kritik! – im historischen Kontext analysiert werden. Um den theologischen Binnenraum zu verlassen, sollen auch juristische und soziologische Sichtweisen zu Wort kommen.
  • In einem Essay zur Kirchlichen Zeitgeschichte im jüngsten Heft der Theologischen Literaturzeitung wird von „der geradezu erdrutschartigen Erosion der Volkskirche“[4] gesprochen. Wie gehen diejenigen, die diese Kirche gegenwärtig leiten, mit dieser Situation um? Dazu werden in einer Podiumsdiskussion Leitende Geistliche aus verschiedenen Regionen Deutschlands befragt. Und den evangelischen Binnenraum verlassen wir mit einem Vertreter der katholischen Kirche. Sie alle machen in besonderer Weise deutlich, dass die „Volkskirche“ auch in einer veränderten Form Thema für die Kirche heute ist.

Ich möchte meine Begrüßung nutzen, um Schlaglichter auf zwei Theologen aus der Kirchengeschichte zu werfen, die ich aus unterschiedlichen Gründen für beachtenswert halte.

Von dem einem Theologen stammt das Zitat: „Bei uns ist die Gestalt der ‚Volkskirche‘ die überkommene. Wir können uns ohne sie weder die Kirchengeschichte noch auch die Völkergeschichte des Abendlands im letzten Jahrhundert vorstellen.“ [4]

Viel höher kann man die Bedeutung der Volkskirche kaum ansetzen. Aber das Zitat ist schon wieder Teil der Kirchengeschichte geworden. Es stammt aus dem Jahr 1949 und zwar von dem reformierten Theologen Otto Weber aus seinem Büchlein „Versammelte Gemeinde“. Weber war sich der problematischen Seite des Volkskirchenbegriffs bewusst geworden: „Wo zwischen Kirche und Volk ein Gleichheitszeichen tritt, da läßt sich die entstehende Gleichung nach beiden Seiten lesen. Es kann also dann auch behauptet werden, das Volk – versteht sich: das ‚christliche‘, ‚abendländisch-christliche‘ Volk sei (in irgendeinem Sinn) ‚Kirche’. Wo dies geschieht, zeigt der bisher in Betracht gezogene Begriff der ‚Volkskirche‘ seine gefährlichste Seite. […] Wir haben es bei uns an dem Begriff des ‚arteigenen Christentums‘ zu erfahren bekommen, was das heißt.“ Und doch, so Weber, „verbirgt sich in dem Gedanken der Volkskirche ein Moment, das in ganz andere Richtung weist, als wir es bisher bedachten. Es ist das Moment der öffentlichen Verantwortlichkeit der Kirche.“ Wo die Kirche versammelte Gemeinde sei, könne sie in dem Sinne ihre öffentliche Verantwortlichkeit wahrnehmen, dass sie sich mit dem Menschen, mit dem Volk, mit der Welt auf eine diakonische Art und Weise solidarisch zeige. Volkskirche als „Kirche Gottes für das Volk, für die Völker, für die Welt.“[5] Diese Interpretation der Volkskirche als weltbezogene Kirche für das Volk hat in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts ihre Auswirkung gehabt. Sie motivierte beispielsweise Jürgen Moltmann 1975 (also 9 Jahre nach Webers Tod) zu einer Neuauflage der „Versammelten Gemeinde“.[6]

Und auch in Westfalen hat die „Versammelte Gemeinde“ ihre Auswirkungen gehabt. Präses Ernst Wilm verwies in seinen „Tätigkeitsbericht auf der Tagung der westfälischen Landessynode im Oktober 1960“ mehrfach darauf.[7] Der Titel dieses Berichts lautete „Volkskirche – Last und Verheißung“. Wilm hatte für diesen „Tätigkeitsbericht“ (der eigentlich keiner war, sondern eine theologische Zeitansage) viele Theologen in Westfalen nach ihrer Haltung zur Volkskirche befragt. Warum das überhaupt ein besonderes westfälisches Thema sei, darauf ging er explizit ein: „Unter den Merkmalen der Volkskirche, wie sie sich bei uns vorfindet, sind zu nennen: ihre regionale Struktur, über die auch ihr Name ‚Evangelische Kirche von Westfalen‘ aussagt“. Er hatte aufmerksam wahrgenommen, dass in Westfalen die Volkskirche nicht unumstritten war: „Die junge Generation und vor allem die junge Theologengeneration fragt sehr dringend, ob die Form der Volkskirche, wie wir sie haben, nicht überholt und rückständig, wenn nicht gar unwahrhaftig und darum nicht mehr verantwortbar ist.“ Manch andere Kritik an der Volkskirche gab er ebenfalls wieder – aber auch viele Wortmeldungen, die ihre Vorteile betonten. Und deshalb kam Wilm zu dem Fazit: „Die volkskirchliche Form ist der Gemeinde von Schrift und Bekenntnis her nicht als die einzig mögliche Form der Kirche geboten. Sie ist ihr aber auch nicht verboten.“ Anders als Otto Weber war die Öffentlichkeitskirche für Ernst Wilm nicht die entscheidende Deutungskategorie eines recht verstandenen Volkskirchenbegriffs – und auch das Konzept der „versammelten Gemeinde“ überzeugte ihn nicht völlig. Er betonte, „daß wir immer beides zugleich sind: versammelte Gemeinde und ausgesandte Boten. Ja, man muß es noch radikaler sagen: Wir, d.h. diese gegenwärtige Volkskirche, sind sogar ‚Kirche‘ und ‚Welt‘ zugleich. Wir sind nicht nur in der Welt, sondern die Welt ist auch in uns.“ In dieser Spannung sah sich Wilm, der die Volkskirche bejahte und gleichzeitig fragte: „‘Volkskirche ja! – aber wie?`“

„Aber wie?“ Eine Frage, der wir uns auch heute stellen müssen, wenn wir die Spannung nicht nach einer Seite auflösen wollen. Und in dieser Tagung wollen wir uns ihr stellen.

Zahlreiche Referentinnen und Referenten beleuchteten die historische Dimension der Volkskirche des zurückliegenden Jahrhunderts aus unterschiedlichen Blickwinkeln; das Programm der Tagung findet sich hier. Von den theologischen, juristischen und politischen Grundlagen einer Volkskirche, ihrer Etablierung als Körperschaft des öffentlichen Rechts in der Weimarer Reichsverfassung, reichte die Betrachtung über deren Entwicklung in der Zeit des Nationalsozialismus und in beiden deutschen Staaten nach 1949 bis hin zum Ausblick auf die volkskirchliche Zukunft.

Der Jurist Prof. Dr. Hinnerk Wißmann (Münster) eröffnete die Tagung mit einem Blick auf „die Volkskirche als Resonanzraum des Religionsverfassungsrechts“. Er nahm die staatskirchlichen Elemente der Volkskirche ernst und warnte vor einem Rückzug der Kirche aus der Fläche. Dagegen hielt der Theologe Prof. Dr. Traugott Jähnichen (Bochum) die Diskussion über alternative Modelle für dringend angebracht. Der Begriff „Volkskirche“ sei obsolet geworden. Merkmale und Aufgaben der historischen „Volkskirche“ müssten zum Teil aufgegeben (Homogenität des Volkes), reduziert (Universalitätsansprüche der räumlichen und sozialen Präsenz sowie der Sonderstellung in der Öffentlichkeit) oder neu strukturiert werden.

In einer Podiumsdiskussion fragten Kirchenpräsident Joachim Liebig (Anhalt), der Bischöfliche Generalvikar Klaus Pfeffer (Essen) und der westfälische Vizepräsident i.R. Albert Henz nach ‚Konfessionellen Prägungen – gemeinsamen Perspektiven?‘ Diese vom zeitzeichen-Chefredakteur Reinhard Mawick moderierte Podiumsdiskussion bildete auch die Grundlage für einen Bericht von Wolfram Scharenberg über die Tagung, der mit dem Titel „Modell Volkskirche – ein Auslaufmodell?“ überschrieben war.


[1] Kristian Fechtner, Späte Zeit der Volkskirche. Praktisch-theologische Erkundungen, Stuttgart 2010, 13-15.
[2] Ian Hacking, Vom Gedächtnis der Begriffe, in: Joachim Schulte / Uwe Justus Wenzel (Hg.), Was ist ein philosophisches Problem?, Frankfurt a. M. 2001, 72-86, Zitat 85.
[3] Thomas Martin Schneider, Kirchliche Zeitgeschichte – evangelisch. Entwicklung, Probleme, Aufgaben, in: ThLZ 147 (2022), Heft 1/2, Sp. 1-26, Zitat 18.
[4] Otto Weber, Versammelte Gemeinde. Beiträge zum Gespräch über Kirche und Gottesdienst. M.E. Einführung von Jürgen Moltmann, [1. Aufl. 1949), Neukirchen-Vluyn 2. Aufl. 1975, 137. Die folgenden Zitate a.a.O., 156. 156f.
[5] „Die Kirche baut sich nicht aus der Welt, aus dem Menschen, aus dem Volke auf. Aber sie ist der Leib dessen, der sich mit dem Menschen solidarisch gemacht, der unser Fleisch – endgültig – angenommen hat, und darum (und insofern) ist sie gewiesen, sich ihrerseits mit dem Menschen solidarisch zu machen! […] Indem die Kirche dies tut – in ihrem Wort wie in ihrer umfassenden diakonia – ist sie in einem neuen, echten Sinn ‚Volkskirche‘: Kirche Gottes für das Volk, für die Völker, für die Welt.“ (a.a.O, 157f.)
[6] „Erst in der versammelten Gemeinde wird aus der ‚Kirche für das Volk‘ die Kirche des Volkes, und das Volk Gottes wird zum handlungsfähigen Subjekt seiner eigenen Geschichte in der Geschichte Gottes.“ (Jürgen Moltmann, Einführung, in a.a.O., S. 7-10, Zitat 9).
[7] [Ernst] Wilm, Volkskirche – Last und Verheißung. Tätigkeitsbericht auf der Tagung der westfälischen Landessynode im Oktober 1960, Bielefeld o. J. [1960]. Die folgenden Zitate a.a.O., 9f. 4f. 30. 76. 68.

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Kirchliches

Welche Folgen ein Kirchenaustritt haben kann

Die Zeitung „Die Glocke“ aus Oelde hat die Frage gestellt, welche Folgen es hat, wenn man aus der Kirche austritt. Und mich als Vertreter der Evangelischen Kirche von Westfalen dazu befragt. Der Artikel von Benedikt Paweltzik vom 25.03.2022 ist hier online zu lesen.

Die ausführlichen Fragen und Antworten:

1.) Darf ein Kind getauft werden, auch wenn die Eltern nicht mehr in der Kirche sind

Wir freuen uns über jedes Kind, das getauft wird. Allerdings soll bei der Taufe eines Kindes gewährleistet sein, dass es auch im christlichen Sinne erzogen wird. Daher ist eine Taufe hier nur mit Genehmigung des Presbyteriums der Kirchengemeinde möglich, wenn bei der Taufe evangelische Christinnen und Christen (als Paten) benannt werden, die für die christliche Erziehung des Kindes sorgen.

2.) Ist es möglich, eine kirchliche Trauung durchzuführen ohne Kirchenmitgliedschaft?

Wenn eine/r der beiden Ehepartner Mitglied der evangelischen Kirche ist, kann eine kirchliche Trauung gefeiert werden.

3.) Kann ein aus der Kirche ausgetretener Mensch ein kirchliches Begräbnis bekommen?

Mitglieder der evangelischen Kirche können kirchlich bestattet werden. Wenn es der Pfarrerin / dem Pfarrer aus seelsorglichen Gründen angezeigt scheint, kann ausnahmsweise auch ein Mensch ohne Kirchenzugehörigkeit kirchlich bestattet werden. Dies geht allerdings nicht, wenn dieser zu Lebzeiten ausdrücklich seine Ablehnung einer solchen Bestattung kundgetan hat.

4.) Ist es möglich, nach dem Austritt wieder in die Kirche einzutreten?

Selbstverständlich ist es möglich, wieder in die Kirche einzutreten. Dafür ist es sinnvoll, das Gespräch mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer der Kirchengemeinde vor Ort zu suchen, wo dann alles weitere veranlasst wird. In einigen Kirchenkreisen gibt es auch zentral gelegene Eintrittsstellen.

5.) Darf man als Nicht-Mitglied am Abendmahl teilnehmen?

Alle Getauften sind zum Abendmahl eingeladen, denn Taufe und Abendmahl stehen in einer engen Verbindung. Wer nicht Mitglied der Kirche ist, sich aber durch Jesus Christus eingeladen weiß und auf dem Weg zur Taufe ist, kann am Abendmahl teilnehmen. In diesem Fall kann ein vorheriges Gespräch mit der Pfarrerin / dem Pfarrer hilfreich sein.

6.) Dürfen Kinder von Ausgetretenen eine konfessionelle Schule/Kita besuchen?

Selbstverständlich können alle Kinder eine evangelische Schule oder eine evangelische Kindertagesstätte besuchen. Voraussetzung ist, dass sie auch am religiösen Leben in der Einrichtung teilnehmen und dass die Eltern die inhaltlichen und pädagogischen Grundsätze der Schule bzw. der Kita mittragen.

7.) Können Ausgetretene bei kirchlichen Trägern arbeiten?

Je nach Beruf ist das möglich, wenn sie das Leitbild, bzw. die inhaltlichen Grundsätze des kirchlichen Trägers akzeptieren und mittragen. Sie können allerdings nicht in Aufgaben der Verkündigung, der Seelsorge oder der religiösen Bildung eingesetzt werden.

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Kirchliches Wissenschaftliches

Aktuelle Abendmahlsfragen aus evangelischer Sicht

Vortrag bei der AG Abendmahl der Liturgischen Konferenz, 22.03.2022

0. Einleitung

„Das Sakrament des Heiligen Abendmahls nimmt einen außerordentlichen Stellenwert im evangelischen Gottesdienst ein.“ So heißt es in den 2020 verabschiedeten Abendmahlsrichtlinien der Evangelischen Kirche von Westfalen. Und weil das nicht nur in Westfalen so ist, ist es gut, wenn wir uns in der Liturgischen Konferenz in einem Ausschuss dazu verständigen, was das denn nun heißt. Und zwar in der für die LK typischen Art des Dialogs zwischen Professor:innen, Gemeindepfarrer:innen und landeskirchlichen Verwaltungstheolog:innen wie mir. Ich bin also weder in der Position, so intensiv über die Grundlagen des Abendmahls nachdenken zu können wie die universitären Vertreter:innen, noch in der Position, es so regelmäßig vorzubereiten und zu feiern wie die Pfarrer:innen aus den Kirchengemeinden.

So bringe ich nun „aktuelle Abendmahlstfragen aus evangelischer Sicht“ in den ökumenischen Dialog ein. Kundige werden erkennen, dass manche Bezugspunkte zu dem großartigen ökumenischen Text „Gemeinsam am Tisch des Herrn“ bestehen, auch wenn ich die nicht explizit markiert habe.

Genug der Vorrede. Was sind aus der Sicht eines evangelischen Theologen im Landeskirchenamt in Bielefeld die aktuellen Abendmahlsfragen? Da gibt es durchaus einige wichtige Fragen:

  1. Wer teilt das Abendmahl aus oder verwaltet es?
  2. Wer nimmt das Abendmahl zu sich oder ist dazu zugelassen?
  3. Was oder welche Elemente werden beim Abendmahl ausgeteilt und zu sich genommen?
  4. Welche Auswirkungen hat die Corona-Pandemie auf den Gemeinschaftskelch?
  5. Gibt es ein digitales Abendmahl?
  6. Das Wichtigste zum Schluss

1.
Wer teilt das Abendmahl aus oder verwaltet es?

Die Frage ist noch relativ leicht zu beantworten. Zur Verwaltung des Abendmahls muss man rite vocatus sein, um mit CA XIV zu sprechen. In Westfalen und den anderen EKD-Gliedkirchen gibt es zwei Gruppen von Menschen, die solch eine ordnungsmäße Berufung haben: Die Pfarrerinnen und Pfarrer, die ordiniert werden. In Vorbereitung auf die Ordination auch die Vikarinnen und Vikare. Sowie die Prädikanten und Prädikantinnen, die in Westfalen zur Sakramentsverwaltung beauftragt werden. Die Älteren von uns erinnern sich an die Debatten über das VELKD-Papier „Ordnungsgemäß berufen“ in den Nuller Jahren. Diese Debatte ist nach meinem Eindruck abgeflaut und aus der Herrenhäuser Straße höre ich Signale, dass sich EKD, UEK und VELKD auf eine Einigung zubewegen. Mehr als die Frage „Sollen Prädikanten ordiniert oder beauftragt werden?“ stellt sich derzeit die Frage „Wie können wir gewährleisten, dass Prädikanten nicht nur ordnungsgemäß berufen, sondern auch ordentlich ausgebildet werden? Denn sie werden die kirchliche Verkündigung in den nächsten Jahren schon rein quantiativ mehr und mehr prägen: Derzeit gibt es in Westfalen 1490 ordinierte Pfarrer:innen und 715 beauftragte Prädikant:innen. Die erste Gruppe wird immer kleiner, die zweite immer größer.

2.
Wer nimmt das Abendmahl zu sich oder ist dazu zugelassen bzw. eingeladen?

Die Frage ist schon etwas komplexer. In Westfalen lautete der entsprechende Kirchenordnungsartikel (185) bis zum Jahr 2019: „1 ) Die Zulassung zum Abendmahl kann denen erteilt werden, die über das Sakrament hinreichend unterrichtet worden sind und vor der Gemeinde oder in einer entsprechenden Feier ein Bekenntnis des Glaubens abgelegt haben. ( 2 ) Auf Beschluss des Presbyteriums können getaufte Kinder nach angemessener Vorbereitung vor der Konfirmation in dieser Kirchengemeinde am Abendmahl teilnehmen.“

Dazu ein kleiner Exkurs: Die westfälische Kirchenordnung ist 1953 verabschiedet worden. In ihr spiegeln sich Erfahrungen des Kirchenkampfes. Ich versuche das mal bildlich auszudrücken: Wir hier in der Kirche sitzen in einem Raum und verwalten das uns offenbarte Heilige. Und draußen vor der Tür stehen ganz viele Menschen, wollen rein und irgendwas mit dem Heiligen machen. Es im schlimmsten Fall missbrauchen. Die braunen Horden und die Deutschen Christen zum Beispiel. Also müssen wir einen Türhüter installieren, der kontrolliert, wer rein darf und wer nicht. Das ist die Konfirmation. Denn wer von uns unterrichtet wurde, wer von uns geprüft wurde und wer in einer öffentlichen Feier sein unterrichtetes und geprüftes Glaubensbekenntnis abgelegt hat, der darf rein. Wer konfirmiert ist, hat die Zulassung zum Abendmahl. Wer zum Abendmahl zugelassen ist, hat hier drinnen die kirchlichen Rechte.

Nun sind wir heute in einer anderen Situation als im Kirchenkampf. Vor der Tür stehen gar keine Massen mehr, die unkontrolliert reinwollen. Wenn wir die Kirchentür missionarisch aufmachen, stellen wir fest: Da steht ja gar keiner mehr. Im Gegenteil: Ständig gehen Menschen durch diese Tür hinaus – im letzten Jahr in Westfalen ein Minus von 2,3%. Unser Konfirmandenunterricht heißt schon seit einiger Zeit Konfirmandenarbeit, wird zumeist nicht durch eine Prüfung, sondern durch einen Vorstellungsgottesdienst abgeschlossen und versteht sich weniger als Wissensvermittlung, sondern im Sinne einer kirchlichen Begleitung von Jugendlichen in einer bestimmten Lebensphase. Das hat auch Auswirkungen auf die „Zulassung“ zum Abendmahl. Die Konfirmation ist kein Türhüter für das kirchliche Leben mehr. Nach einem längeren Diskussionsprozess ist sie heute in Westfalen nicht mehr als Zulassungsbedingung zum Abendmahl vorgeschrieben. So heißt es seit 2020 in der westfälischen Kirchenordnung: „Alle Getauften sind zum Abendmahl eingeladen.“ (Art. 185). Damit ist eine lange Debatte zum Abschluss gekommen, die unsere Landessynode spätestens seit Anfang der 1980er Jahre beschäftigt hat: Sind getaufte Kinder zum Abendmahl eingeladen oder nicht? Zwischendurch gab es die typisch westfälische Kompromisslösung, dass das die Entscheidung der Presbyterien vor Ort für ihre je eigene Gemeinde ist. Jetzt gilt es generell in allen Gemeinden. Und nun ist es laut der dazugehörigen Abendmahlsrichtlinien Aufgabe des Presbyteriums, „das Abendmahl so zu gestalten, dass Kinder gut und gerne daran teilnehmen können. Das Abendmahl, an dem Kinder teilnehmen, ist das eine Abendmahl der Gemeinde. Den Kindern soll ein ihrem Alter angemessenes Verständnis des Heiligen Abendmahls ermöglicht werden.“

Im Zusammenhang der Debatte über die Einladung von getauften Kindern zum Abendmahl kam auch die Frage wieder auf, wie es mit der Teilnahme von ungetauften Kindern, ja mit ungetauften Menschen überhaupt sei. Und wie mit der Teilnahme von aus der Kirche ausgetretenen Menschen zu verfahren sei. Keine neue Frage übrigens: Bereits 1994 hatte die Vollversammlung der Leuenberger Kirchengemeinschaft das Problem so beschrieben: „Entsprechend der Ordnung unserer Kirchen ist die Taufe die Voraussetzung für die Teilnahme am Abendmahl … Aufgrund der Urbanisierung und Säkularisierung sowie eines weitgehenden Wegfalls der Anmeldung zum Abendmahl stellen sich jedoch heute zwei Probleme. Zum einen ist nicht mehr überschaubar, wer von den Teilnehmern am Abendmahl getauft ist. Für diesen Fall bieten sich folgende Möglichkeiten an: Die Wiedereinführung der Anmeldepraxis oder ein Hinweis bei der Einladung zum Abendmahl auf die Voraussetzung der Taufe und der Kirchenmitgliedschaft, der dann den Gang zum Abendmahl in die Verantwortung des einzelnen stellt. Diese zweite Möglichkeit erscheint als die angemessenere. Zum anderen erwächst bei Menschen, die neu den Zugang zur Kirche suchen, der Wunsch, auch ohne vorhergehende Taufe am Abendmahl teilnehmen zu können. In diesem Fall gehen wir grundsätzlich davon aus, dass die Aufnahme in die Gemeinde Jesu Christi durch die Taufe den Zugang zum Tisch des Herrn eröffnet. Dennoch sollte der Wunsch nicht einfach zurückgewiesen werden. In besonderen Fällen und Situationen ist eine Entscheidung in pastoraler Verantwortung zu treffen.“

Das ist ja die klassische evangelische Variante: Wir haben eine Regel. Aber keine Regel ohne Ausnahme. Und welche Ausnahmen es gibt, legen wir nicht fest, sondern überlassen es der pastoralen Kompetenz der Pfarrer:in vor Ort.

Wie auch immer: Das Thema stellt sich in den letzten Jahren in erhöhter Dringlichkeit. Mehr und mehr evangelische Eltern lassen ihre Kinder nicht taufen, sondern sagen „die sollen das später mal selbst entscheiden“. Und so nehmen mehr und mehr ungetaufte Kinder an unseren Kindergottesdiensten und am Konfirmandenunterricht teil. Gleichzeitig gibt es immer wieder getaufte Menschen, die sich nach ihrem Kirchenaustritt wieder der Kirche annähern und ohne wieder eingetreten zu sein, am Abendmahl teilnehmen wollen.

Und es gibt Menschen wie Agim Ibishi. Der ist Muslim und seine Familie stammt aus Bosnien. Er selbst ist in Bünde bei Herford geboren und aufgewachsen. Hier hat er in der Berufsschule am Religionsunterricht teilgenommen, den der evangelische Berufsschul- und Diakoniepfarrer gehalten hat. Nach einem Studium an der Fachhochschule für Diakonie in Bethel tauchte er bei diesem Pfarrer als fertiger Sozialarbeiter wieder auf. Und arbeitet nun als Suchtberater für die Diakonie im Kirchenkreis Herford. Er ist höchst interessiert an religiösen Fragen, auch über seine eigene Religion hinaus. Eine Großmutter in Bosnien war katholisch, eine weitere enge Verwandte orthodox. Und so näherte er sich auch der evangelischen Kirche, ohne ihr zwingend auf formale Weise angehören zu wollen. War bei kirchlich-diakonischen Veranstaltungen dabei, auch bei Gottesdiensten. Zum Beispiel als der Kirchenkreis Herford 2019 Vorbereitungen für das abschließende Abendmahl beim Kirchentag in Dortmund traf. Agim Ibishi fuhr mit nach Dortmund. Und als es dann zum Abendmahl kam, stellte sich die Frage: „Was hindert’s, dass ich am Abendmahl teilnehme? Ich gehöre doch dazu.“

Kundige Menschen sehen hinter diesem Beispiel (das es wirklich gibt!) die ganze Debatte um believing before belonging oder belonging before believing.

Wir in Westfalen haben uns so entschieden:
Das Abendmahl ist und bleibt das Mahl der christlichen Gemeinde, für alle, die durch ihre Taufe in den Leib Christi, in die Gemeinschaft der Christenheit, aufgenommen sind. Eine Teilnahme von Ungetauften kann dennoch möglich sein, wenn sie als nicht ausgesprochenes Taufbegehren und Teilhabenwollen gedeutet wird. Dieses Zeichen soll durch die Pfarrerin/den Pfarrer wahrgenommen und – am besten außerhalb des gottesdienstlichen Rahmens – in eine klärende wie einladende Begleitung überführt werden. So wird in Westfalen auch (noch) ungetauften Menschen die Möglichkeit geschaffen, am Abendmahl teilzunehmen. In unseren Abendmahlsrichtlinien heißt es: „Im Heiligen Abendmahl wird die Gemeinschaft mit Jesus Christus und untereinander gefeiert, die in der Taufe ihre Bestätigung findet. Alle Getauften sind zum Abendmahl eingeladen. Taufe und Abendmahl stehen in einer engen Verbindung. Diese Verbindung ist nicht exklusiv. Wer sich durch Jesus Christus eingeladen weiß und auf dem Weg zur Taufe ist, kann am Abendmahl teilnehmen.“

Dabei steht der folgende Gedankengang im Hintergrund: Die Verkündigung als Ruf zum Glauben schließt die Einladung zur Taufe ein, weshalb Ungetaufte, indem sie die Einladung zum Abendmahl für sich annehmen und daran im Einzelfall teilnehmen, zugleich ihren Willen bekunden, sich taufen zu lassen.

Was die ausnahmsweise Möglichkeit von Ausgetretenen am Abendmahl angeht, so kann auf Überlegungen der EKD verwiesen werden, deren Kammer für Theologie 2003 festgestellt hatte: „Das Ziel der Taufe ist nach kirchlicher Lehre ein Dreifaches: Die Verherrlichung des dreieinigen Gottes, Leben und Seligkeit der Getauften und der Aufbau der Kirche. […] Aller Dienst der Kirche an den aus ihr Ausgetretenen muss dieses Ziel vor Augen haben. Dabei kann dieser Dienst daran anknüpfen, dass, trotz der Distanzierung von der Kirche oder des mit dem Kirchenaustritt gegebenen Bruchs, durch die Taufe dennoch eine Verbindung der Kirche mit dem Getauften bestehen bleibt.

An diese Verbindung kann bei der Abendmahlsteilnahme eines aus der Kirche ausgetretenen Getauften – auch missionarisch – angeknüpft werden. Eine kirchliche Kontrolle, wer sich wie weit auf dem Weg zur Taufe befindet, kann offensichtlich nicht erfolgen.

Wir sind in Westfalen dabei nicht allein. In den Bestimmungen der Nordkirche zum Abendmahl heißt es: „Nach dem Verständnis der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland ist die Taufe Voraussetzung für die Teilnahme am Abendmahl. Weil aber auch beim Abendmahl das Handeln des dreieinigen Gottes an erster Stelle steht, wird niemand, die bzw. der den ernsthaften Wunsch nach Teilnahme am Abendmahl äußert, abgewiesen.“ Und in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau heißt es in der Lebensordnung: „Die Einladung zum Abendmahl im Gottesdienst soll deutlich machen, dass alle, die sich von Christus eingeladen wissen und die Einladung in die christliche Gemeinde annehmen wollen, am Tisch des Herrn willkommen sind.“ Sie erinnern sich, zu welchen ökumenischen Kontroversen dies mit Rom im Vorfeld des Ökumenischen Kirchentags in Frankfurt 2021 geführt hat.

In der EKD-Orientierungshilfe zu Theologie und Praxis des Abendmahls von 2003 hieß es: „Eine grundsätzliche Öffnung des Abendmahls für Ungetaufte und eine undifferenzierte Einladung an alle entspricht jedenfalls nicht dem evangelischen Abendmahlsverständnis.“ Wir sind mittendrin in der Debatte, was denn eine „differenzierte“ Öffnung des Abendmahls für Ungetaufte heißen kann. Der systematische Theologe Philipp Stoellger hat im Theologischen Ausschuss der UEK in einer Diskussion zu diesem Thema davon gesprochen, dass die Zulassung Ungetaufter zum Abendmahl eine Irrlehre sei. Aber eine „kirchenerbauende Irrlehre“.

3.
Was oder welche Elemente werden beim Abendmahl ausgeteilt und zu sich genommen?

Auch diese Frage hat uns in Westfalen lange beschäftigt, in der Landessynode nachweisbar seit 1973.

Dabei ging es weniger um die Frage, welche Art von Brot für die Präsenz des Leibes Christi steht. Ob – wie in der Badischen Unionsurkunde von 1821 – zehn Zentimeter langes, geschnittenes Weißbrot, ob die klassischen Oblaten, Vollkorn- oder Weißbrot, glutenfrei oder nicht – der Möglichkeiten sind ja viele. Aber sie lassen sich alle unter dem Oberbegriff „Brot“ subsumieren.

Wir haben darüber diskutiert, welche Art vom „Gewächs des Weinstocks“ für die Präsenz des Blutes Christi steht. Nur Wein? Oder auch Traubensaft? Und wenn auch Traubensaft, dann nur als Ausnahme oder auch als Regelfall? Und man glaubt ja kaum, wieviel Energie die Debatte pro und contra Alkohol beim Abendmahl erzeugen kann.

Dabei wurde uns deutlich: Das heute gottesdienstlich gefeierte Abendmahl bezieht sich in einer relativ freien Form auf die neutestamentlichen Quellen. In der Kirchengeschichte wurden manche neutestamentlichen Elemente stark in den Vordergrund gerückt, andere zurückgedrängt oder sogar verdrängt: Der Zeitpunkt hat sich vom Abend auf den Morgen verschoben; der Mahlumfang und der Sättigungsaspekt sind zurückgetreten; der Gemeinschaftsaspekt wurde zum Teil reduziert; als Ort hat die Kirche das Haus ersetzt. Verstärkt hat die kirchliche Tradition die Bedeutung der Deuteworte und der Gebete. Äußere Umstände und neue Herausforderungen haben massiv auf die Entwicklung der Abendmahlsformen eingewirkt. Die Kirchen haben sich schon sehr früh eine gewisse Freiheit zur Weiter-, Um- und Rück-Gestaltung genommen.

Zu den heutigen Entwicklungen, auf die die Feier des Abendmahls reagieren muss, gehört nicht nur eine veränderte Bedeutung des Alkoholkonsums, sondern auch eine veränderte Sicht auf das Kind und die Familie in unserer Gesellschaft. Die westfälische Landessynode hat deshalb 2019 beschlossen, den Art. 184 der Kirchenordnung zu ändern: „Das Heilige Abendmahl wird nach der Einsetzung Jesu Christi gefeiert. Dabei werden die Einsetzungsworte gesprochen und Brot und Kelch gereicht.“ (vorher hieß es: Brot und Wein ausgeteilt). Durch die Änderung in beim Abendmahl nunmehr sowohl Wein als auch Saft gleichwertig zugelassen. Gemeinden können entweder nur mit Wein, mit Wein und Traubensaft, oder nur mit Traubensaft das Abendmahl feiern. Diese Vielfalt entspricht auch der Praxis in vielen westfälischen Kirchengemeinden. Die Landessynode der EKvW feiert das Abendmahl in der Zionskirche der von Bodelschwingschen Stiftungen Bethel regelmäßig nur mit Traubensaft. Für den Saft sprechen die größere Inklusivität — im Blick auf Kinder, im Blick auf Menschen mit Alkoholismus, in diakonischen Einrichtungen oder im Krankenhaus, wo oft aus medizinischen Gründen kein Alkohol beim Abendmahl gereicht wird. Für den Wein sprechen dessen traditionelle Bedeutung „als festliches Zeichen in Christus gewährter Lebens-Freude, Lebens-Fülle und Lebens-Hoffnung“ (Karl-Heinz Bieritz) sowie seine größere ökumenische Anschlussfähigkeit gerade im Hinblick auf die römisch-katholische Kirche, die den Gebrauch von Wein als Regelfall vorschreibt. In den meisten Freikirchen in Deutschland wird dagegen seit vielen Jahren fast nur noch Traubensaft beim Abendmahl verwendet.

Die oft behauptete „Stiftungsgemäßheit“ des Weins wurde intensiv bedacht. Wein wird in den Abendmahlstexten des Neuen Testaments als Inhalt des Kelchs bei Jesu‘ letztem Abendmahl nicht genannt, auch wenn Jesu und seine Jünger dabei Wein getrunken haben werden. Explizit spricht Jesus vom „trinken vom Gewächs des Weinstocks“ (Lk 22,18). Eine Konservierung des Safts „vom Gewächs des Weinstocks“ als Traubensaft ist vor 2000 Jahren nicht möglich gewesen. Insofern kann heute — wo die technischen Möglichkeiten zur Konservierung als Traubensaft gegeben sind — eine andere Praxis des „trinken vom Gewächs des Weinstocks“ auch als möglich anerkannt werden. Dass dies im Laufe der Geschichte in der weltweiten Kirche immer wieder praktiziert wurde (um von ganz anderen Getränken beim Abendmahl noch zu schweigen), hat der Anselm Schubert in seiner „kulinarischen Geschichte des Abendmahls“ mit dem prägnanten Titel „Gott essen“ deutlich gemacht.

4.
Welche Auswirkungen hat die Corona-Pandemie auf den Gemeinschaftskelch?

Die westfälischen Abendmahlsrichtlinien wurden im Juni 2020 veröffentlicht. Ihr Text war aber schon Anfang des Jahres 2020 erstellt worden. In ihm hieß es: „Die Regelform der Austeilung von Wein oder Traubensaft ist der Gemeinschaftskelch. In ihm kommt die gemeinschaftsschenkende Kraft des Abendmahls sinnfällig zum Ausdruck. Andere Formen der Darreichung, z. B. die Intinctio oder Einzelkelche, sind möglich.

Traditionell wurde beim Abendmahl der Gemeinschaftskelch bevorzugt, weil dadurch die Gemeinschaft im Abendmahl am sinnenfälligsten zum Ausdruck kam. Durch die Corona-Pandemie seit März 2020 hat sich die Situation massiv geändert. Ich nehme derzeit flächendeckend große Zurückhaltung beim gemeinsamen Trinken aus dem Gemeinschaftskelch wahr. Und ich sehe nicht, dass sich das mittelfristig ändern wird.

In hygienisch sensiblen Zeiten wie derzeit kann die Gemeinschaft auch dadurch zum Ausdruck gebracht werden, dass der Wein oder Traubensaft aus einem gemeinschaftlichen Gießkelch in Einzelkelche gegossen wird, aus denen dann getrunken wird. Ein westfälischer Pfarrer entdeckte im Sommerurlaub in Dänemark solche Gießkelche, bei denen einem alten silbernen Kelch offensichtlich schon vor längerer Zeit eine Gießtülle hinzugefügt wurde. Auf seine Frage, warum und wann man denn das gemacht habe, bekam er zu Antwort: Das ist bei uns seit 100 Jahren so, seit der großen Spanischen Grippe.

Zur zeitweise beliebten Intinctio (also dem Eintauchen von Brot oder Oblate in den Kelch) haben die Liturgischen Ausschüsse von UEK und VELKD zu Recht angemerkt, „dass von der gängigen Praxis der Intinctio dringend abzuraten ist. Auch wenn viele Menschen hier ein besseres Gefühl haben, ist das Eintauchen der Hostien durch mehrere Personen während der Feier eine hygienisch fragwürdige Praxis: Das Halten der Oblate in der Hand kann Krankheitserreger auf die Oblate übertragen, die von dort auf die Oberfläche der Flüssigkeit im Kelch gelangen und von hier aus den Weg zum nächsten Kommunikanten finden.“

Insofern sehe ich derzeit den Einzelkelch als Regelform der Abendmahlsfeier (in manchen Fällen auch in Verbindung mit einem Gießkelch). In manchen Kirchengemeinden heißt das Arbeit für die örtliche Töpferei oder den Silberschmied in der Nachbarschaft.

Beim Brot ist es etwas einfacher, hygienische Standards zu wahren, aber auch hier ist oft liturgische Fantasie erforderlich.

5.
Gibt es ein digitales Abendmahl?

Die Corona-Pandemie hat noch eine weitere Auswirkung auf das Abendmahl gehabt. Kurz vor Ostern 2020 wurde ein deutschlandweiter Lockdown ausgesprochen, in einigen Bundesländern wurden Gottesdienste explizit verboten, in anderen Bundesländern – zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen – verzichteten die Kirchen auf Bitten des Staates darauf, Präsenzgottesdienste durchzuführen. Das digitale Streamen von Gottesdiensten blieb aber möglich. Manche Gemeinden waren gut darauf vorbereitet, andere gingen die Aufgabe spontan mit viel Engagement an. Schnell kam die Frage auf: Was ist mit dem Abendmahl? Am Gründonnerstag? Am Ostersonntag? Geht das auch digital?

In einigen Landeskirchen wurde explizit von der online-Feier des Abendmahls abgeraten, andere ermunterten explizit dazu. In Westfalen gab es keine kirchenleitende Vorgabe. Ich selbst habe damals gedacht, dass ein zweiwöchiges Abendmahlsfasten zumutbar wäre. [Schließlich ist nach evangelischem Verständnis ein Wortgottesdienst theologisch genauso viel wert wie ein Abendmahlsgottesdienst. Und vielleicht wäre nach einer Fastenzeit das Abendmahl den Christinnen und Christen um so wertvoller geworden.] Nun dauert die Fastenzeit nicht nur zwei Wochen, sondern zwei Jahre. Es geht nicht mehr um die Frage, was in der Notsituation erlaubt, möglich oder sinnvoll ist bzw. was nicht erlaubt, möglich oder sinnvoll ist, sondern um die grundsätzliche Frage: Wenn digitale Gottesdienste zum regulären Gottesdienstangebot gehören, gilt das auch für das digitale Abendmahl?

[Im Frühjahr 2020 gab es schnell eine intensive Debatte, ob das überhaupt möglich ist, so ein digitales Abendmahl. Interessanterweise wurde die Auseinandersetzung oft so geführt, als seien die theologischen Fragen völlig neu.
Dabei gab es schon vorher Überlegungen, auf die man hätte zurückgreifen können. Der alte Streit zwischen den griechischen Philosophen Platon und Aristoteles, in welchem Verhältnis Bilder und Wirklichkeit zueinander stehen. Die Auseinandersetzung der Reformatoren Luther und Zwingli darüber, wie denn nun die Präsenz von Leib und Blut Christi in den Elementen Brot und Wein beim Abendmahl zu denken sei. Aber auch jüngere Überlegungen zu der Frage, was die Digitalisierung mit der Gesellschaft macht. Auch in der Kirche gab es Menschen, die seit den 1990er Jahren dazu vorgedacht hatten. Aber die Debatten darüber blieben zumeist im Raum der Spezialisten. Das ist nun anders: Die Frage berührt weite Kreise der Kirche. Und es gibt noch keinen Konsens, wie die Antwort darauf lautet.]

Ich gehöre zu denen, die ein digitales Abendmahl für möglich halten. Und zwar nicht nur, weil es praktiziert wurde, sondern auch, weil es theologisch denkbar ist. [Dazu sind m.E. folgende Fragen zu klären: – Gibt es im digitalen Raum Gemeinschaft? Ich meine ja. – Müssen Elemente physisch vorhanden sein oder ist ein vollständiges Avatar-Abendmahl im Internet möglich? Ich meine ersteres. – Muss eine physische Ko-Präsenz der Feiernden mit den Elementen gegeben sein? Ich meine nein. – Muss eine Gleichzeitigkeit der Feiernden gegeben sein oder lässt sich ein online-Abendmahl auch zeitlich nachfeiern? Darüber sollten wir uns unterhalten, gerne auch kontrovers. – Und wer die Geschichte der evangelischen Theologie und Kirche anschaut, merkt, dass der Streit über das digitale Abendmahl gut evangelisch ist: Vielleicht ist über kein Thema in der evangelischen Kirche so viel theologisch gestritten worden wie über das Abendmahl – von der Trennung zwischen Luther und Zwingli 1529 in Marburg bis zur heutigen Sitzung unserer Arbeitsgruppe.]

6.
Das Wichtigste zum Schluss: Was tun gegen die „eucharistische Appetitlosigkeit“?

Seit dem Beginn der Pandemie scheint das Abendmahl generell an Bedeutung verloren zu haben. In den Zeiten ohne Präsenzgottesdienste und in denen mit einschränkenden Regeln (Maske, Abstand, Testung, Impfung) gab es viele Fragen an den westfälischen Coronastab nach dem Singen und wie es trotzdem möglich sein könnte. Viele Fragen nach Kirchencafé, nach Jugendarbeit, nach dem Wasserübergießen bei der Taufe. Aber nur wenige Fragen nach dem Abendmahl und wie es trotzdem möglich sein könnte. Beobachter haben eine „eucharistische Appetitlosigkeit“ diagnostiziert. Die zentrale Frage scheint mir derzeit nicht zu sein, ob welche Formen des Abendmahls sinnvoll oder erlaubt sein können. Sondern wie die Christ:innen in unseren Gemeinden überhaupt wieder Appetit auf das Abendmahl bekommen. Und dadurch entdecken, was an Gemeinschaft, was an Segen, was an Heil im Abendmahl liegen kann. Dazu kann es unterschiedliche Formen geben.

Was mir wichtig ist: Dass wir wissen, was wir tun. Und dass wir das, was wir tun, würdig tun. Was würdige Formen des Abendmahls in der Gegenwart sind, das lohnt sich immer wieder zu erproben.