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Theologie der reformatorischen Bekenntnisschriften

Notger Slenczka, Theologie der reformatorischen Bekenntnisschriften. Einheit und Anspruch, Evangelische Verlagsanstalt Leipzig 2020, 736 S., gebunden, 68€, ISBN 978-3-374-06531-8

Wenn ein Autor von sich aus einräumt, dass sein Buch „zu lang“ (92) ist, und wenn dieser Autor schon beim Schreiben weiß, dass ihm das „den Ruf der Bekenntnisorthodoxie“ (686) einbringen wird, dann kann ein Rezensent zugestehen, dass der Autor schlichtweg Recht hat.

Das Buch des Berliner Systematischen Theologen Notger Slenczka über die Theologie der reformatorischen Bekenntnisschriften liest sich nicht nebenbei, sondern will erarbeitet sein. Aber wer sich an diese Arbeit macht, wird vieles über die Bekenntnisse der Reformationszeit lernen – und vieles über den heutigen Umgang damit. Es lohnt sich also, Slenczkas Buch zu lesen, es lohnt sich aber auch – das sei hinzugefügt – ihm zu widersprechen.

Für Studierende der Theologie (und diejenigen, die ihre Studienkenntnisse auffrischen wollen) ist es ein präzises Lehrbuch über die historischen Hintergründe und vor allem die theologischen Aussagen der Bekenntnisschriften des 16. Jahrhunderts. Sorgfältig mit Literatur belegt (vgl. z.B. 621. 630), didaktisch mit Zusammenfassungen versehen, hilfreich mit Registern ergänzt.

Für manche Lutheraner mag es eine Anfechtung sein, dass die Theologie der reformierten Bekenntnisschriften nicht nur „hochinteressant“ (509) ist, sondern dass Slenczka (den der Vorwurf der lutherischen Bekenntnisorthodoxie hier verfehlt) das Wahrheitsmoment reformierter Theologie und damit einen normativen Anspruch auch der reformierten Bekenntnisse anerkennt. Das gilt ebenso für sein (gewandeltes) Verhältnis zur Barmer Theologischen Erklärung. Anders als die traditionelle lutherische Theologie und Kirchlichkeit kommt Slenczka zu dem Schluss, es sei „sinnvoll und wohlgetan, die Entscheidung von Barmen als Bekenntnisgrundlage auch für die lutherischen Kirchen zu übernehmen“ (639). Das alles ist für den Unierten höchst erfreulich.

Für alle diejenigen, die damit ringen, welche Bedeutung 500 Jahre alte Texte für den heutigen Glauben und die heutige Kirche haben, ist das Buch eine Hilfe zum Verstehen. Slenczka erkennt an, dass der normative Anspruch der reformatorischen Bekenntnisschriften gegenwärtig „faktisch fiktiv“ (76) ist. Allen Kirchenordnungsaussagen (auch in Westfalen) und allen theologischen Formeln („norma normata“) zum Trotz. Slenczka weicht dem nicht aus – weder zu einem trotzigen Festhalten an traditionellen Lehrformeln noch zu einem resignierten Verzicht auf die Bekenntnisse. Seine Lösung ist eine neuprotestantische Klärung des Bekenntnisverständnisses, das eben „keine Glaubensnorm“ (257) für den einzelnen Christenmenschen und keine Auflistung christlicher Lehraussagen sei, die man Wort für Wort als Realität zu glauben habe. Der Mensch benötige dringend den „Zuspruch der Freiheit von der Macht des Teufels“ (608) in Gestalt von Gesetz und Evangelium, denn Slenczka hält persönlich „in der Tat die Anfechtungserfahrung Luthers für das mit der menschlichen Existenz gestellte Grundproblem“ (712). Dass für ihn an anderer Stelle „die Anerkennung der schlechthinnigen Abhängigkeit des Menschen das Zentrum darstellt“ (91), zeigt sein Selbstverständnis als „ein Lutheraner, der zu viel Schleiermacher gelesen hat“ (33).

Die Bekenntnisschriften helfen, die „Mitte der Schrift“ (257) im Evangelium von der Person Jesu Christi im Vertrauen auf sein Heilswerk und im Verzicht auf das eigene (Glaubens-)Werk zu erkennen. Insofern sind die Bekenntnisse „als präzisierende Lesehilfe“ (706) der Bibel methodisch sogar vorgeordnet, obwohl sie ihr natürlich inhaltlich nachgeordnet sind. Die methodische Vorordnung – so Slenczka bekenntnisorthodox im Anschluss an Werner Elert – gelte dabei nicht für die einzelnen Christenmenschen, sondern vor allem und so gut wie ausschließlich für die ordinierten Amtsträger. Die Bekenntnisse seien Norm für die Verkündigung der Pfarrerinnen und Pfarrer – nicht für den individuellen Glauben der Gemeindeglieder oder für das liturgische Nachsprechen im Gottesdienst. Das entlastet von der empfundenen Verpflichtung, alle Bekenntnisaussagen lehrhaft für sich übernehmen zu müssen, auch wenn der eigene Glaube beispielsweise mit der Jungfrauengeburt so seine Schwierigkeiten hat.

Zu dieser Lösung kommt Slenczka aber nur, indem er aus den Bekenntnisschriften einige besonders hervorhebt und andere vernachlässigt. Im Zentrum stehen für ihn das Augsburger Bekenntnis, dessen Apologie und die Konkordienformel. Kaum in den Blick nimmt er die drei altkirchlichen Bekenntnisse (die ja explizit in den Kanon lutherischer Bekenntnisschriften gehören und von denen zumindest das Apostolikum regelmäßig im Gottesdienst gesprochen wird). Auch die Katechismen Luthers und den Heidelberger Katechismus behandelt er zwar auf immerhin 50 Seiten, lässt sie aber (möglicherweise gerade wegen ihrer Bedeutung für die Glaubenspraxis der Gemeindeglieder) bewusst als Bekenntnisschriften sui generis aus seiner Deutung heraus.

Von hier aus würde eine kirchenordnende Regelung wie in Westfalen unmöglich, in der der Bekenntnisstand der Gemeinde vorgeordnet ist gegenüber der Bekenntniszuordnung, auf die sich Pfarrerinnen und Pfarrer ordinieren lassen. Die von Schleiermacher und seinem Unionsverständnis geprägte rheinisch-westfälische Kirchenordnung und ihre Theologie haben sich mit guten Gründen, unter Beachtung der Frömmigkeitsprägung und nicht ohne geschichtliche Wirkung, für ein anderes Verhältnis von Gemeinde und Amt, von Schrift und Bekenntnis sowie von Bekenntnisschriften und aktuellem Bekennen entschieden. Dies zeigt auf, dass der Sinn und Gehalt des normativen Anspruchs der Bekenntnisse der reformatorischen Kirchen auch anders bestimmt werden kann, als Slenczka es tut.  Dass der Autor dies sichtlich weiß, nötigt dem Rezensenten Respekt ab. Und dieser Respekt gilt trotz allem (Teil-)Widerspruch auch dem Reichtum des dargebotenen Materials und der Konsequenz der theologischen Argumente.

(Kirchliches Amtsblatt der Evangelischen Kirche von Westfalen Nr. 1/2021)

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Theologie at it’s best

Theologie at it’s best“ – so hat der Zeitzeichen-Chefredakteur Reinhard Mawick die theologische Diskussion auf der Vollversammlung der Union Evangelischer Kirchen (UEK) bezeichnet, in der es am 9. November 2020 um das Votum des Theologischen Ausschusses der UEK zu „Gottes Handeln in der Erfahrung des Glaubens“ ging.

Mawick fasste zusammen, wie der Ausschussvorsitzende Prof. Dr. Michael Beintker das Votum einführte:

Fünf Jahre habe sich der Ausschuss damit beschäftigt, so Beintker in seiner Einbringungsrede und gleich zu Anfang betonte er: „Die Frage nach dem Handeln Gottes hat für den Glauben allergrößtes Gewicht, sie berührt gleichsam seine Schlagader.“

Auf der anderen Seite skizzierte Beintker die Alternative: „Was wäre von einem Gott zu halten, zu dessen höchster Vollkommenheit es gehört, selbstversunken ausschließlich um sich selbst zu kreisen oder irgendwo ein weltentzogenes Dasein am menschlichen Ideenhimmel zu fristen?“

Dass dies für ihn, Beintker, keine Alternative sei, wurde in der folgenden Viertelstunde deutlich, etwas für theologische Feinschmecker, ja, aber, und das ist die große Stärker Beintkers, etwas für theologische Feinschmeckerinnen und Feinschmecker aller Fachbereiche, denn Beintker verfügt über die Gabe, umfassende Dinge komprimiert, aber dabei eben nicht zu komplex zu formulieren, sondern in wunderbarer Weise elementar zu bleiben. Zum Beispiel, wenn er fragt: „Was ist eigentlich Handeln? Um dann fortzufahren: „Schon im Blick auf das menschliche Handeln ist diese Frage nicht leicht zu beantworten. Ist jedes Wirken ein Handeln? Ist jedes Verhalten ein Handeln? Was unterscheidet das Verhalten vom Handeln? Und lässt sich unter Umständen auch das Nicht-Handeln als Handeln auffassen? Was schon im Blick auf das menschliche Handeln nur scheinbar leicht zu beantworten ist, wird im Blick auf Gottes Handeln zu einer hochkomplexen Herausforderung für das Nachdenken.“

Dann kommt das Thema Corona. Für Beintker ist klar: „Die Corona-Krise ist nicht die erste Zumutung für die Rede vom Handeln Gottes und sie wird auch nicht die letzte Zumutung dieser Art bleiben.“ Er erinnert daran, dass es kürzlich eine öffentliche Kontroverse gegeben habe, „ob zwischen der Corona-Pandemie und dem Gericht Gottes ein Zusammenhang bestehe“. Beintkers Antwort: „Man müsste ein Prophet sein, um bei der Antwort auf diese Frage in der einen oder anderen Richtung das Richtige zu treffen.“ Aber es würde seiner Ansicht nach doch sehr weiterhelfen, wenn man sich klarmachte, dass zwischen der „Allmacht Gottes“ und der Vorstellung  von „einer alles und jedes unmittelbar bewirkenden Allwirksamkeit erhebliche Unterschiede bestehen.“

Deshalb dürften „Allmacht und Allwirksamkeit … auf keinen Fall gleichgesetzt werden“. Gott könne eben nicht auf das „moderne ,Aktitivitätsparadigma‘“ festgelegt werden, „demzufolge nur als wirklich gilt, was wirksam ist und Wirkung entfaltet“. Beintker: „Der allmächtige Gott hat ein Recht auf Passivität“. Der Respekt davor, so der Theologe weiter, lindere zwar nicht „unsere Anfechtung“,  aber könne vor dem „Missverständnis“ bewahren, die Corona-Pandemie sei ein „der Wirklichkeit Gottes entzogenes Aktionsfeld.“

Als stellvertretender Vorsitzender des theologischen Ausschusses habe ich gerne an der Erstellung dieses Votums mitgewirkt. Das Zusammenspiel von Theologie und Kirche liegt mir am Herzen; wenn es glückt, bin ich froh darüber.

Das Votum steht zum Download auf der Seite der UEK zur Verfügung. Zusammen mit dem Einführungsvortrag und weiteren Texten aus dem Ausschuss zum Thema wurde es in der UEK-Reihe „Evangelische Impulse“ als Buch veröffentlicht.)

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Respekt, Stephan Schaede!

Die 11 Punkte seines „Corona-Panoramas“ auf zeitzeichen.net sind die beste kirchlich-theologische Deutung der Gegenwart, die ich bisher wahrgenommen habe. Ich ertappe mich beim Lesen ständig dabei, „Ja, ja!“ zu sagen. Sowohl bei den Punkten, wo er klug Position zu bekannten Fragen einnimmt. Als auch bei den Punkten, wo er aufmerksam auf vergessene oder verdrängte Fragen hinweist. Und nicht zuletzt bei den Punkten, wo er unaufgeregt auf allzu schnelle Antworten verzichtet. In dieser Richtung will ich auch weiter nachdenken!

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Zum evangelischen Kirchen- und Amtsverständnis

Einige Stichworte im Dialog der Evangelischen Kirche von Westfalen mit der Neuapostolischen Kirche [<- hinter diesen Links verbergen sich Berichte über einen gemeinsamen Studientag beider Kirchen am 7. März 2020 in Haus Villigst]

Kirchenverständnis:

CA (Confessio Augustana / Augsburger Bekenntnis von 1530), Artikel VII:
„Es ist aber die Kirche die Versammlung der Heiligen, in der das Evangelium rein gelehrt wird und die Sakramente [Taufe und Abendmahl] richtig [=evangeliumsgemäß] verwaltet werden.“

CA VIII:
„da in diesem Leben viele böse Menschen und Heuchler darunter sind“

Unter Apostolizität wird evangelischerseits die Übereinstimmung der heutigen Kirche mit dem in der Bibel enthaltenen Evangelium von Jesus Christus verstanden. Die institutionelle Apostolizität (in Person von Bischöfen oder Aposteln) gehört zum „bene esse ecclesiae“, kann also gut und hilfreich sein, ist aber akzidentiell und nicht substantiell.

Amtsverständnis:

 CA V:
„damit wir diesen Glauben erlangen, ist das Amt zum Lehren des Evangeliums und Austeilen der Sakramente eingesetzt worden“

Zum Amt gehören Ausbildung und Beauftragung/Ordination. Es ist eingebunden in eine zu aktualisierende Tradition; es hat keine heilige Dignität sondern Funktionalität.

Otto Weber, Grundlagen der Dogmatik,
Bd. 2, Neukirchen-Vluyn 7. Auflage 1987, S. 635:
Das gegliederte Amt
(Amt und Charisma.) Die in der Gemeinde zu verrichtenden Dienste bestimmen sich nach den Gaben, die der Gemeinde gewährt sind, und damit den Aufgaben, die sich ihr Stellen. Da aller kirchliche Dienst unter dem verkündigten Wort geschieht, so gebührt dem „Dienst am Wort“ der wichtigste Platz. Er kann aber nicht recht geschehen, wenn nicht zugleich solche Dienste verrichtet werden, die der Erhaltung der Gemeinde in der Disziplin („Zucht“) und in der Liebe gewidmet sind. Diese Dienste gehören zum „Amt“ in der Gemeinde, sind ihm nicht unterstellt, sondern innerhalb der Bruderschaft beigeordnet und bilden mit ihm zusammen das Amt in der Gemeinde. Das ministerium ecclesiasticum ist mehrfältig. Es ist zugleich von der Art, dass es für andere, neu als nötig erkannte Dienste offen ist.“

Kirchenordnung der Ev. Kirche von Westfalen:

KO Grundartikel I-IV:
– Jesus Christus – AT und NT – Rechtfertigung
– Lutherische – Reformierte – Unierte Gemeinden, Bedeutung der Barmer Theologischen Erklärung
– Diener am Wort achten und wahren Bekenntnisstand der Gemeinden, Zulassung aller zum Abendmahl
– Innere Gemeinschaft, Gemeinschaft mit anderen reformatorischen Kirchen

KO Art. 1:
„im Vertrauen auf den dreieinigen Gott, der Israel erwählt hat und ihm die Treue hält“

KO Art. 6ff:
Die Kirchengemeinde –> presbyterial-synodaler Aufbau (Ev. Kirche von Westfalen, Unsere Geschichte. Unser Selbstverständnis (2015), S.8)

KO Art. 18ff:
Ämter und Dienste in der Kirchengemeinde:
Pfarrer/innen, Prediger/innen, Prädikant/innen, Presbyter/innen,
weitere Ämter und Dienste (Kirchenmusiker/innen, Diakone/Diakoninnen, Gemeindepflege und Diakoniestationen, Gemeindepädagog/inn/en, Sozialpädagog/inn/en, Erzieher/innen, Küster/innen, Verwaltung)
Frauenordination seit 1974 (Unsere Geschichte, S. 14)

KO Art. 84 ff.:
Der Kirchenkreis (Superintendent/in, Kreissynodalvorstand)

KO Art. 117 ff:
Die Landeskirche (Landessynode, Kirchenleitung, Landeskirchenamt, die Präses als Vorsitzende der Landessynode + als Leitende Geistliche ≈ Bischöfin in anderen evangelischen Kirchen + als Vorgesetzte des Landeskirchenamts)

KO Art. 156 ff:
Die landeskirchlichen Ämter und Einrichtungen

(KO Art. 167ff: Der Dienst an Wort und Sakrament ≈ Kirchliche Lebensordnung)

Leitsätze der EKvW
( Ev. Kirche von Westfalen, Unser Glaube. Unser Leben. Unser Handeln (2015), S. 20ff.)

  • Wir machen uns auf den Weg zu den Menschen.
  • Wir sind offen und einladend.
  • Wir feiern lebendige Gottesdienste.
  • Wir begleiten die Menschen.
  • Wir bieten Orientierung.
  • Wir machen uns für Menschen stark.
  • Wir machen Menschen Mut zum Glauben. 
  • Wir nehmen gesellschaftliche Verantwortung wahr.
  • Wir laden zu aktiver Mitgestaltung und Beteiligung ein.
  • Wir fördern die weltweite Ökumene mit anderen Kirchen.

Volkskirche:
nicht mehr Kirche des Volkes, sondern Kirche für das Volk
Barmer Theologische Erklärung (1934), These VI:
„Der Auftrag der Kirche, in welchem ihre Freiheit gründet, besteht darin, an Christi Statt und also im Dienst seines eigenen Wortes und Werkes durch Predigt und Sakrament die Botschaft von der freien Gnade Gottes auszurichten an alles Volk.“

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#nedika2020

Nedika2020 – das steht für „Netzwerk Digitalisierung Kassel 2020“.
Ein Netzwerktreffen zu „Digitalisierung, Theologie und Ethik“, das die EKD zusammen mit weiteren Partnern am 21./22. Februar in den Räumen der ECKD in Kassel organisiert hat.

Das Tagungsprogramm war erstmal karg: Es gab viele Leerräume bei
– Ankommen,
– Begrüßung,
– Kennenlernen,
– Themen identifizieren,
– Vernetzungsräumen,
– Arbeitsgruppen ohne Titel, deren Ergebnisse im Plenum präsentiert werden sollten,
– einer Blitzlichtrunde,
– dem obligatorischen Reisesegen,
– der obligatorischen Morgenandacht und
– natürlich, einem kirchenleitenden Grußwort.

Zusammen mit Bernd Tiggemann fuhr ich als Vertreter der Evangelischen Kirche von Westfalen mit gemischten Erwartungen nach Kassel. Sicher, Theologie und Ethik der Digitalisierung sind wichtige Themen – aber war da genug Input zu erwarten? Das Ganze schien doch sehr von den Teilnehmern abzuhängen. Im Bahnhof Kassel dann die ersten Begegnungen mit bereits und noch nicht Bekannten, die Vernetzung setzte sich auf dem Weg übers Hotel ins Tagungszentrum fort – ein guter Anfang.

Und es ging gut weiter: 60 Leute waren dabei, die alle ein großes Interesse an Digitialisierung UND an Theologie UND an Ethik hatten. UND aneinander. Manchmal braucht auch die digitale Szene ihre Spiegelung in der Kohlenstoffwelt, mit viel physischer Ko-Präsenz.
Ralph Charbonnier
erinnerte an Leibniz und verortete das Zentrum des Nachdenkens über die Binarität und die Digitalisierung seither in Hannover-Herrenhausen ;-). Stefanie Hoffmann berichtete von der Stabsstelle Digitalisierung im Kirchenamt der EKD und führte in die Andachtsform twaudes ein. Kristin Merle stellte fest, dass digitale Transformationen die wissenschaftliche Theologie zur Neuformulierung zwingen; sie forderte eine Durchdringung der religionskulturellen Gegenwart. Gernot Meier berichtete von den Aktivitäten der badischen Landeskirche in Sachen Digitalisierung und mahnte entsprechenden Ressourceneinsatz an; Wolfgang Loest tat das aus lippischer Perspektive. Frederike van Oorschot wagte eine erste Systematisierung, wie digitale Methoden in die wissenschaftliche Theologie integriert werden können. Denn der Medienwandel verändere die  Vorstellungen von traditionellen theologischen Begriffen, die deshalb neu formuliert werden müssten. Und neue Technologien bräuchten neue Frames und Narrative.

Doch danach ging es erst richtig los und die Leeräume füllten sich. Vernetzung im allerbesten Sinne geschah. Jede/r hatte etwas aus dem eigenen digital-ethisch-theologischen Alltag zu berichten. Und (fast) jede/r hörte aufmerksam zu. Jan Peter Grevel berichtete aus dem württembergischen Digitalisierungsprojekt vom Diskursformat EDS (Ethic Design Sprint). Wir Westfalen gaben Einblick in die Probleme der digitalen Hauptvorlage zu Kirche und Migration mit dem Motto #erlebtvielfalt. Die schon drei Volumes (davon zwei zur Digitalisierung) umfassende Zeitschrift für explorative Theologie „cursor_“ wurde präsentiert. Birte Platow stellte ihre spannende Studie „Selbstwahrnehmung und Ich-Konstruktion im Angesicht von Künstlicher Intelligenz“ vor, in der es u.a. um das Verhältnis von Künstlicher Intelligenz und Gott geht. Und das waren nur einige Ausschnitte, die ich wahrnehmen konnte.

Und das kirchenleitende Grußwort? Horst Gorski bezog sich auf Niklas Luhmann und dessen These, dass jedes neue Medium überschießende Energie bringe, die erstmal ins Chaos führt. Der Buchdruck habe in der Reformation dazu beigetragen, das Verständnis des Evangeliums zu verändern. Der Computer sei dabei, den Diskurscode von wahr _ nicht wahr auf meine Behauptung _ deine Behauptung zu verändern. (Wobei ich ja mit Marc-Uwe Klings „Känguru“ glaube, dass der neue Code witzig_nicht witzig ist. Aber das ist schon wieder eine andere Geschichte. Zurück zu #nedika2020.)

In drei Arbeitsgruppen wurden die Themen gebündelt:
– Kirche, Ekklesiologie und Digitalisierung,
– Anthropologie und Gottesbild, sowie
– Öffentliche Kommunikation und Gesellschaft.

Und nun geht’s weiter: Theologische Workshops sind geplant. Doktoranden und Habilitanden werden sich zu einem Kolloquium treffen. Kontakte in die Wirtschaft sollen ausgebaut werden. Landeskirchen wollen voneinander lernen. Und alle, die bei #nedika2020 dabei waren, nehmen viel Schwung mit von Kassel nach Hause. Denn, wie es ein Teilnehmer zum Abschluss formulierte: „Wir sind viele!“

PS.
Ein Hashtag. Das klingt erstmal trendy. Und so sagt die Moderation zu Beginn der Veranstaltung auch, der dazugehörige Hashtag „trende“ bereits bei Twitter. Da bin ich aber nicht. Bei Instagram bin ich. Da gibts unter dem Hashtag nedika2020 immerhin 7 Bilder mit maximal 35 „Likes“. Ist das schon ein wirklicher Trend?

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Dietrich Bonhoeffer. Auf dem Weg zur Freiheit

Wolfgang Huber, Dietrich Bonhoeffer. Auf dem Weg zur Freiheit. Ein Porträt, C.H. Beck Verlag München 2. Aufl. 2019, ISBN 9783406731372, 336 Seiten, gebunden, 26,95€

Wolfgang Huber hat ein großartiges Buch über Dietrich Bonhoeffer geschrieben. Es ist klug und verständlich zugleich, sowohl historisch präzise als auch aktuell deutend; es verbindet Grundwissen über Dietrich Bonhoeffer mit neuen Deutungen seiner Theologie – und nicht zuletzt lässt es sich auch vor dem Hintergrund von Wolfgang Hubers eigenem Wirken als Theologieprofessor, Bischof und EKD-Ratsvorsitzender lesen. Das erhellt vielfach auch die gegenwärtige Situation von evangelischer Theologie und Kirche in Deutschland.

Huber verhehlt nicht, dass Bonhoeffer für ihn „ein Vorbild“ (34) ist, weil sein Lebenswerk „zu einem der stärksten theologischen Impulse, die aus dem vergangenen Jahrhundert in unsere Gegenwart hinüberwirken“, wurde. Und so ist seine Darstellung von einer tiefen Sympathie durchzogen, ohne unkritisch naiv zu sein; Huber ist dabei gleichzeitig Teil der Wirkungsgeschichte Bonhoeffers und ihr Gegenüber.

Auf schwungvollen 366 Seiten zeichnet Huber ein Porträt, das auf der Grundlage der Biographie in 12 Kapiteln das Denken und Leben Dietrich Bonhoeffers vorstellt und kommentiert.

Nach einem „Prolog: Wer war Dietrich Bonhoeffer?“ und einem Kapitel zu den „Bildungswegen“ des Protagonisten folgen 8 Kapitel zu zentralen Themen der Bonhoefferschen Theologie: „Die Kirche als Vorzeichen vor der Klammer / Billige oder teure Gnade / Die Bibel im Leben und in der Theologie / Christlicher Pazifismus / Widerstand mit theologischem Profil / Mut zur Schuld / Verantwortungsethik / Kein Ende der Religion“, bevor nach einem Schlenker über die „Polyphonie des Lebens“ (in dem es zumeist um Bonhoeffers Verhältnis zur Musik geht) ein „Epilog“ festhält, „was bleibt“.

An drei exemplarischen Punkten sei dies ausgeführt (viele weitere könnten benannt werden):

– Bonhoeffers Dissertation „Sanctorum Communio“ aus dem Jahr 1927 wird von Huber zunächst in ihrem theologiegeschichtlichen Kontext eingeführt, wobei ein quasi nebenbei ein fundierter und gleichzeitig allgemeinverständlicher Durchgang durch das Kirchenverständnis von Schleiermacher, Harnack und Dibelius (vgl. 61-67) entsteht. Dann zeichnet Huber die vier von Bonhoeffer unterschiedenen Kirchentypen konzentrisch nach: Im äußersten Kreis die Taufgemeinde in ihrer volkskirchlichen und in ihrer missionskirchlichen Ausprägung, die Predigtgemeinde im mittleren Kreis und im innersten Kreis die „Abendmahlsgemeinde“ als „Bekennergemeinde“ (75). Damit macht Bonhoeffer in Hubers Darstellung die Gegenüberstellung von Volkskirche und Freiwilligkeitskirche obsolet, die auch heute noch vielfach die Debatte bestimmt.

– Vielzitiert ist Bonhoeffers Satz aus dem Jahr 1944, die Kirche sei „nur Kirche, wenn sie für andere da ist“. Hier befreit Huber Bonhoeffer aus der Umarmung derjenigen, die in dieser Formulierung die „Einseitigkeit ihres aktivistischen Tons“ entweder nicht wahrnehmen oder übertreiben. Huber betont: „Demgegenüber ist festzuhalten, dass die Kirche eine Kirche mit anderen ist, bevor sie eine Kirche für andere sein kann“ (85). Parallel dazu weist er bei seiner Darstellung der Bonhoefferschen Gefängnisbriefe die oft überzeichnete gesellschaftspolitische Deutung von „Widerstand und Ergebung“ zurück, indem er die Briefe in ihrer biographischen Situation 1944 verortet. So sei damit „nicht der politische Widerstand, sondern die innere Revolte gegen das mit der Inhaftierung verbundene Schicksal gemeint“ (166).

– Im Gefängnis dachte Bonhoeffer darüber nach, wie und warum ihm manche religiösen Verhaltensweisen und Denkformen problematisch wurden. Dies führte ihn zu Überlegungen, die theologisch kühn nach vorne denken: „Wir gehen einer völlig religionslosen Zeit entgegen.“ Huber zeigt die „historisch identifizierbare Problemkonstellation“ (241) auf, in der dieser Satz entstand. Er verbindet sie mit den soziologischen, theologischen und historischen Ausführungen zur Religion in den anderen Schriften Bonhoeffers und warnt deshalb davor,  diese Aussagen absolut zu setzen. Dieser Gefahr seien manche westdeutschen Vertreter von Bonhoeffers Rezeptionsgeschichte erlegen: „Die Aussagen über die religionslos gewordene Welt wurden nicht selten als Einladung zur Selbstsäkularisierung der Kirche missverstanden“ (290). Demgegenüber hält Huber schon in der Überschrift des Kapitels programmatisch fest: „Kein Ende der Religion“!

„Was bleibt“? Natürlich sind in der Wirkungsgeschichte prägend „der zugeschriebene Status eines Märtyrers“ (279), die postumen Veröffentlichungen – vor allem die „Ethik“ sowie die Gefängnisbriefe „Widerstand und Ergebung“ – und die Rezeption in der weltweiten Ökumene. Als „Kronzeuge von Protest und Widerstand“ (285) diente und dient Bonhoeffer für diejenigen, die „die Frage der politischen Resistenz, die Verantwortung für den Frieden und die öffentliche Rolle der Kirche“ thematisieren. Hier setzt Huber manchen kritischen Akzent, etwa wenn er „die Neigung, einen Märtyrer für die eigene Position zu instrumentalisieren“ (283), benennt. Er selbst schließt sein Porträt mit dem Ende 1944 im Gefängnis verfassten Neujahrsgedicht Bonhoeffers, das unter dem Titel „Von guten Mächten“ vielfache Rezeption und Vertonung erfahren hat. So kulminiert das Buch in den tröstlichen Versen „Gott ist bei uns am Abend und am Morgen, / und ganz gewiss an jedem neuen Tag“.

In seinen Ausführungen zu Bonhoeffers Religions- und Kirchenverständnis formuliert Huber en passant, aber sicher nicht zufällig, die zentrale Aufgabe für Theologie und Kirche der Gegenwart, nämlich, „das Glaubenswissen auch öffentlich auf neue Weise zum Thema zu machen“ (254). Mit diesem Buch hat er erneut einen Beitrag dazu geleistet. Es ist definitiv lesenswert!

Rezension für das Kirchliche Amtsblatt der Evangelischen Kirche von Westfalen, Nr. 1 vom 31.01.2020, 7-8.