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Kirchliches

3 Fragen zum Abendmahl

Abendmahl für alle Getauften, auch mit Traubensaft

In der Evangelischen Kirche von Westfalen können seit 2020 offiziell alle getauften Kinder am Abendmahl teilnehmen.
„Das entspricht unserem Selbstverständnis als offene und einladende Kirche“, sagte dazu Michael Krause, Vorsitzender des Theologischen Ausschusses. Außerdem kann das Abendmahl auch mit Traubensaft gefeiert werden. Entsprechende Änderungen der Kirchenordnung hat die Synode am Mittwoch (20.11.2019) beschlossen. Gemeinden können entweder nur mit Wein, mit Wein und Saft oder nur mit Traubensaft das Abendmahl feiern. Damit wurde die Ordnung der vielfachen Praxis in den Gemeinden angepasst.

Schon vorher waren in vielen Kirchengemeinden auch kleine Kinder zum Abendmahl eingeladen. Traditionell war dies erst nach der Konfirmation der Fall. „Durch den gemeinsamen Gang zum Abendmahl können nun alle getauften Kinder erfahren, dass sie genauso zu Christus gehören wie die Älteren“, so Landeskirchenrat Dr. Vicco von Bülow. Die Kinder sollen sich vorbereitend mit dem Abendmahl beschäftigen. Das Presbyterium hat als Gemeindeleitung die Aufgabe, für die notwendige Hinführung der Kinder zu sorgen.

Um bestimmte Personengruppen wie Kinder oder Alkoholkranke nicht auszuschließen, enthielt der Abendmahlskelch in vielen Gemeinden schon lange Traubensaft statt Wein. Das gilt auch in Krankenhäusern oder anderen Einrichtungen, wo Alkohol aus medizinischen Gründen nicht in Frage kommt. Der Wein soll aber seine traditionelle Bedeutung nicht verlieren und kann dem Abendmahl einen festlichen Charakter verleihen.

(Pressemitteilung der Evangelischen Kirche von Westfalen Nr. 9 vom 20.11.2019)