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Kirchliches

3 Fragen zur Trauung

„Gottes Segen gilt für alle Ehepaare“ 

Gab es für gleichgeschlechtliche Eheleute oder standesamtlich verheiratete Paare, bei denen nur ein Partner einer christlichen Kirche angehört, bis 2019 nur die Möglichkeit einer öffentlichen Segenshandlung, können sie seit 2020 offiziell kirchlich getraut werden. Das hat die Landessynode der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW) am Mittwoch (20.11.2019) mit großer Mehrheit beschlossen.

Konkret bedeuten die damit verbundene Änderung der Kirchenordnung der EKvW und die entsprechende Änderung der Trauordnung:

  • In der westfälischen Landeskirche können sich alle evangelischen Paare, die standesamtlich geheiratet haben, kirchlich trauen lassen. Unterschiede hinsichtlich der Gleich- oder Verschiedengeschlechtlichkeit gibt’s nicht mehr. In den gesetzlichen Regelungen wird geschlechtsneutral von „Eheleuten“ oder „Ehepartnern“ gesprochen. Diese Änderung liegt in der Konsequenz der Diskussionen über Familie und Ehe seit der Landessynode 2012 und der seither gefassten Beschlüsse.
  • Angesichts der gesellschaftlichen Veränderungen in den letzten Jahren gibt es auch in Westfalen vermehrt Paare, bei denen ein Ehepartner nicht oder nicht mehr einer christlichen Kirche angehört. Durch die beschlossenen Änderungen wird auch diesen Paaren eine kirchliche Trauung ermöglicht – so wie es auch in anderen Kirchen der Union Evangelischer Kirchen (UEK) üblich ist.

Der Vorsitzende des theologischen Tagungsausschusses, Superintendent Michael Krause, freute sich über die erfolgte Zustimmung: „Wir machen deutlich, dass der Segen Gottes in der Trauung für alle Ehepaare gilt, unabhängig von ihrer geschlechtlichen Orientierung.“

Auch Landeskirchenrat Dr. Vicco von Bülow begrüßte den Beschluss: „Ich finde es gut, dass Ehepaare mit einem nicht-christlichen Ehepartner in der Kirche einen Traugottesdienst feiern können. Diese Klärung ermöglicht eine Gleichbehandlung mit Ehepaaren, bei denen beide Partner christlich sind.“

(Pressemitteilung Nr. 8 der EKvW vom 20.11.2019)