Die Zeitung „Die Glocke“ aus Oelde hat die Frage gestellt, welche Folgen es hat, wenn man aus der Kirche austritt. Und mich als Vertreter der Evangelischen Kirche von Westfalen dazu befragt. Der Artikel von Benedikt Paweltzik vom 25.03.2022 ist hier online zu lesen.
Die ausführlichen Fragen und Antworten:
1.) Darf ein Kind getauft werden, auch wenn die Eltern nicht mehr in der Kirche sind
Wir freuen uns über jedes Kind, das getauft wird. Allerdings soll bei der Taufe eines Kindes gewährleistet sein, dass es auch im christlichen Sinne erzogen wird. Daher ist eine Taufe hier nur mit Genehmigung des Presbyteriums der Kirchengemeinde möglich, wenn bei der Taufe evangelische Christinnen und Christen (als Paten) benannt werden, die für die christliche Erziehung des Kindes sorgen.
2.) Ist es möglich, eine kirchliche Trauung durchzuführen ohne Kirchenmitgliedschaft?
Wenn eine/r der beiden Ehepartner Mitglied der evangelischen Kirche ist, kann eine kirchliche Trauung gefeiert werden.
3.) Kann ein aus der Kirche ausgetretener Mensch ein kirchliches Begräbnis bekommen?
Mitglieder der evangelischen Kirche können kirchlich bestattet werden. Wenn es der Pfarrerin / dem Pfarrer aus seelsorglichen Gründen angezeigt scheint, kann ausnahmsweise auch ein Mensch ohne Kirchenzugehörigkeit kirchlich bestattet werden. Dies geht allerdings nicht, wenn dieser zu Lebzeiten ausdrücklich seine Ablehnung einer solchen Bestattung kundgetan hat.
4.) Ist es möglich, nach dem Austritt wieder in die Kirche einzutreten?
Selbstverständlich ist es möglich, wieder in die Kirche einzutreten. Dafür ist es sinnvoll, das Gespräch mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer der Kirchengemeinde vor Ort zu suchen, wo dann alles weitere veranlasst wird. In einigen Kirchenkreisen gibt es auch zentral gelegene Eintrittsstellen.
5.) Darf man als Nicht-Mitglied am Abendmahl teilnehmen?
Alle Getauften sind zum Abendmahl eingeladen, denn Taufe und Abendmahl stehen in einer engen Verbindung. Wer nicht Mitglied der Kirche ist, sich aber durch Jesus Christus eingeladen weiß und auf dem Weg zur Taufe ist, kann am Abendmahl teilnehmen. In diesem Fall kann ein vorheriges Gespräch mit der Pfarrerin / dem Pfarrer hilfreich sein.
6.) Dürfen Kinder von Ausgetretenen eine konfessionelle Schule/Kita besuchen?
Selbstverständlich können alle Kinder eine evangelische Schule oder eine evangelische Kindertagesstätte besuchen. Voraussetzung ist, dass sie auch am religiösen Leben in der Einrichtung teilnehmen und dass die Eltern die inhaltlichen und pädagogischen Grundsätze der Schule bzw. der Kita mittragen.
7.) Können Ausgetretene bei kirchlichen Trägern arbeiten?
Je nach Beruf ist das möglich, wenn sie das Leitbild, bzw. die inhaltlichen Grundsätze des kirchlichen Trägers akzeptieren und mittragen. Sie können allerdings nicht in Aufgaben der Verkündigung, der Seelsorge oder der religiösen Bildung eingesetzt werden.