In der nächsten Woche stehen im Deutschen Bundestag zwei Gesetzentwürfe über die Organspende zur Abstimmung: von Jens Spahn/Karl Lauterbach und von Annalena Baerbock. Ich halte die Spahn/Lauterbachsche sogenannte „Widerspruchslösung“ für höchst problematisch.
Die Argumente für und gegen die sog. „Widerspruchslösung“ sind auf einer Seite des Deutschen Ethikrates dokumentiert.
Die Argumente für die sog. „Widerspruchslösung“ überzeugen mich nicht. Denn “ ich finde es nicht richtig, dass ein Mensch widersprechen muss, um sich das Recht auf körperliche Unversehrtheit zu erhalten.“ (Heribert Prantl)
Der Theologe Peter Dabrock, Vorsitzender des Deutschen Ethikrats, hat die Hauptkritikpunkte hier gut zusammengefasst.
Ich hoffe, dass sich möglichst viele Menschen innerhalb und außerhalb des Deutschen Bundestages davon überzeugen lassen. Denn „es handelt sich um eine große Gewissensentscheidung. Die Frage lautet: Wem gehört der Mensch? Er gehört nicht dem Staat, er gehört nicht der Gesellschaft. Er gehört sich selbst.“ (Heribert Prantl) Und deshalb widerspreche ich der „Widerspruchslösung“.
AKTUALISIERUNG:
Der Deutsche Bundestag hat sich gegen die sogenannte „Widerspruchslösung“ ausgesprochen.